Kommentar: Catch & Release – mit Essen spielt man nicht! Oder doch?

Angeln zum Spaß und dann den Fisch wieder reinwerfen – Catch & Release ist doch verboten! Gibt es eigentlich einen guten Grund fürs Verbot? ­Johannes Radtke hat sich das auch mal gefragt …

Catch & Release ist in Deutschland verboten, doch viele Angler scheinen damit unzufrieden zu sein.

Bild: L. Planer

Catch & Release ist in Deutschland verboten, doch viele Angler scheinen damit unzufrieden zu sein.

Egal, was im Gesetz steht, offensichtlich setzen Angler in Deutschland auch entnahmefähige Fische zurück. Dies ist schon anhand der Anzahl der Strafanzeigen, die gegen Angler gestellt werden, ersichtlich. Catch and Release ist international schon lange im Trend und in den letzten zehn Jahren auch hierzulande so richtig ins Rollen gekommen. Dabei ist es egal, was die Anglerschaft, die Bevölkerung, die Fischereiaufsicht oder Tierrechtler wie die Extremisten der PETA darüber denken. In dunklen Ecken, wenn die Kamera abgeschaltet ist oder unter der Zuhilfenahme fadenscheiniger Argumente – zurückgesetzt wird weiter.

Die Gründe sind eigentlich egal, in jedem Fall sind in ihrer Fülle einige dabei, die in der Grauzone der Legalität liegen, oder ein Stück weiter auf der dunklen Seite. Wir haben gezeigt, dass vor dem Gesetz die Intention entscheidend ist, wenn wir angeln gehen. Nahrungsbeschaffung oder bestenfalls die Hege von Fischbeständen sind vor Gericht akzeptierte Beweggründe, danach wird es schon dünn. Das vorsätzliche Catch and Release hat da keinen Platz.

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Warum angeln wir?

Hand aufs Herz, welcher Stipper, der den Setzkescher füllt, tut das denn mit dem (einzig legitimen)Hintergrund, den Weißfisch-Überhang im Kanal zu beseitigen? Na klar, viele von uns gehen mit dem Ziel ans Wasser, eine Fischmahlzeit für Freundin oder Familie mitzubringen. Doch ganz ehrlich, das geht einfacher. Wir nutzen Nahrungsmittelgewinnung und Hege nur als Vorwand – vor dem Gesetz und gelegentlich vor der Frau oder Freundin.

Wir gehen angeln. Nicht, weil wir etwas zu Essen beschaffen wollen, sondern weil wir Spaß daran haben. Weil wir Kraft für den Arbeitsalltag schöpfen, abschalten können und – ganz ehrlich – weil wir Jagdeifer spüren. Wir wollen den kräftigen Tock des Zanders spüren, den massiven Widerstand eines Karpfens nach dem Anhieb in der Rute fühlen, aber auch die Pose beobachten und die Sonne über dem See versinken sehen. Angeln ist eine hochgradig emotionale Angelegenheit. Keinesfalls geht es ausschließlich um Nahrungsmittelgewinnung. Wir wollen Spaß – nicht nur Filets!

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Catch & Release gehört dazu!

Das Zurücksetzen gehört zu unserem Hobby, auch aus emotionalen Gründen. Viele Angler wollen einen prächtigen Fisch nicht töten, sondern davonschwimmen sehen. Und dies, weil er ihnen etwas bedeutet: „Viel zu schön, viel zu wertvoll …“ Nicht wenige Angler gehen sogar so weit, dem miefigen Hecht vor dem Zurücksetzen einen satten Schmatzer aufzudrücken.

Leider trägt die deutsche Gesetzgebung der emotionalen Komponente unseres Hobbys und der Wertschätzung des Fisches durch den Angler keinerlei Rechenschaft. Vorsätzliches Fangen und Zurücksetzen ist ein Verbrechen! In anderen europäischen Ländern ist dies ganz anders. Im Gegenteil, in Schweden zum Beispiel werden Angler dazu ermutigt, Catch and Release zu betreiben und nur gezielt Fische zu entnehmen. Dort geht man mit der Zeit und hat wissenschaftliche Erkenntnisse in das Fischereimanagement integriert. Wir leben im Vergleich dazu im Mittelalter, wo man bloße Annahmen (Fische fühlen Schmerz und Leid – Angler sollen nur für den Nahrungserwerb fischen) über wissenschaftliche Erkenntnisse und längst überfällige Regel­änderungen stellt. Es ist offensichtlich, dass eine Änderung der Gesetze nötig und sinnig ist. Sowohl um den Angler zu entkriminalisieren, als auch um Fischbestände zeitgemäß zu bewirtschaften.

Die Einstellung vieler Angler zur Entnahme ist längst in der heutigen anglerischen Realität angekommen: Wir sind viele Angler, die sich eine begrenzte Zahl von Gewässern und Fischen teilen. Wenn wir nachhaltig agieren und dennoch die Qualität unseres Hobbys erhalten wollen, gehört das Zurücksetzen, auch maßiger Fische, in der Zukunft ohne Frage dazu. Dabei geht es nicht darum, den Fisch zum Sportgerät zu degradieren, sondern reflektiert und respektvoll mit der Umwelt und ihren Bewohnern umzugehen.

Achtung vor der Kreatur

Wichtig ist, dass wir uns klarmachen, dass unser Handeln und unsere Freude beim Angeln mit negativen Folgen für Lebewesen einhergehen. Ob man die Sache nun nüchtern betrachtet und vom erhöhten Stress für den Fisch spricht oder gar an Schmerzen beim Fisch glaubt: In jedem Fall sollten wir besonders beim Catch and Release fürsorglich handeln, sodass negative Folgen für den Fisch minimiert werden. Ein sorgsamer Umgang mit der Kreatur sollte nicht nur praktisch motiviert (damit der Fisch überlebt), sondern vor allem moralisch ein bei jedem Angler fest verankertes Prinzip sein. Jede Person, die angeln geht, ohne die Kreatur Fisch zu achten, ist in meinen Augen kein Angler. Er ist nur ein Mensch mit einer Angel – und kein guter!

Die neuesten Kommentare

04.06.2021 02:47:18
Wie man C&R oder F&F ( Fangen und filetieren) handhabt sollte jedem selbst überlassen sein.Wenn ich allerdings die Gesetzestexte der meisten Bundesländer so sehe ich da kein Verbot von C&R, solange ich nicht mit dem Vorsatz keinen Fisch zu entnehmen ans Wasser gehe. Und das muss erstmal bewiesen werden.Für das töten eines Wirbeltiers muss ein vernünftiger Grund vorliegen, im Falle...
03.06.2021 12:28:12
Österreich ja super. Habe da lange gelebt. Okay 10 Jahre sind nicht so lange aber hab nie einen Huchen erwischt. Gesehen hat man die schon, nur sind nie rangegangen an meinen Köder. Brot haben die schon gefressen, wenn man was von der Brücke runtergeworfen hat, nur nicht mit Haken :-). Naja. Österreich, man kann mich steinigen oder sonst was ist fortschrittlicher als Deutschland. Mit Sicherhei...
03.06.2021 11:53:26
In Österreich ist die Gesetzeslage anders als in Deutschland und das finde ich gut so. Wenn es der Fischereirechtsinhaber nicht anders bestimmt, dann ist das dem Angler überlassen. Allerdings machen viele Fischereirechtsinhaber von ihrem Recht Gebrauch, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Das kann bedeuten, dass gewisse Fischarten entnommen werden müssen, es kann auch bedeuten, dass gewisse...
03.06.2021 04:44:54
P.S: an die Blinker Redaktion, will oder bin nicht kleinlich, aber den Unterschiedzwischen SmallMouthBass (Forellenbarsch) und LargeMouthBass (Schwarzbarsch) sollte man schon kennen, oder nicht schreiben, ist auch nicht schlimm. Interessiert keinen, Barsch reicht ja. Mir ist das egal mein ja nur.Viele Grüße, Johnny.
03.06.2021 03:50:28
Ist doch nicht schlimm. Wenn ich einen Fisch fange, ist er immer so glitschig und zappelt so, da fällt er eben immer ins Wasser.Eine Tageskarte oder Jahreskarte ist nicht so billig und ob man was fängt weis man nicht. Fisch ist sicherlich nicht billig, aber auch nicht teurer als Fleisch. Klar kommt aufdie Sorte an. Aber dass jemand nur angeln geht um was zu Essen zu haben. Ich glaube die Zeiten ...
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