Kooperation für die Kyll in der Eifel

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben es getan –
zusammengearbeitet. Am 6. Februrar unterschrieben in Bitburg vier Landkreise
und drei Kommunen eine Erklärung, die die Renaturierung der Kyll vorantreiben
soll. Die Kyll-Erklärung wurde erforderlich, weil der Fluss in der
EU-Wasserrahmenrichtlinie als Schwerpunktgewässer eingestuft wurde.

Ziel der am 22. Dezember 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist es, die Gewässer unter Einbeziehung von ökologischen, ökonomischen sowie regionalen und sozialen Zielsetzungen zu bewirtschaften. Innerhalb von 15 Jahren soll bei allen Oberflächengewässern und beim Grundwasser ein guter Zustand erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen gehen die Anrainer der Kyll neue Wege: in Bitburg unterzeichneten Vertreter von 4 Landkreisen und 3 Kommunen die „Erklärung zur Umsetzung der EU-WRRL im Rahmen des Kyllprojektes“ im Beisein von Umweltstaatssekretärin Jacqueline Kraege (Rheinland-Pfalz) und Umweltstaatsekretär Alexander Schlink (Nordrhein-Westfalen).

„Die Kooperation der beteiligten Kommunen, die es sich zur Aufgabe machen, die Wasserrahmenrichtlinie gemeinsam umzusetzen, ist bisher einmalig“, stellt Umweltstaatssekretärin Kraege fest. „Dieses Projekt ist beispielhaft, weil es über Ländergrenzen reicht und ein Handlungsprogramm von der Quelle bis zur Mündung des Flusses Kyll entwickeln wird.“

Zur Aufstellung des Maßnahmeprogramms hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bereits 2008 intensive Gespräche mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreisen Trier-Saarburg, Vulkaneifelkreis und Euskirchen sowie der Stadt Trier geführt; auch die Gemeinden Dahlem und Hellenthal in Nordrhein-Westfalen waren einbezogen. In diesen Gesprächen konnte mit den zuständigen Kommunen Einvernehmen darüber erzielt werden, auf welche Art und Weise der gute ökologische Zustand hergestellt werden soll.

Zur Umsetzung der EG-WRRL sind in allen Flussgebieten erstmals bis Ende 2009 koordinierte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufzustellen. In Rheinland-Pfalz laufen die Arbeiten im Rahmen der Richtlinie seit dem Jahr 2000.

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