Der Abschuss von Kormoranen ist in Sachsen auch künftig unter bestimmten
Voraussetzungen möglich. Das sächsische Kabinett stimmte am 30.
November einer entsprechenden Vorlage des Staatsministeriums für Umwelt-
und Landwirtschaft zur Entfristung der zum Jahresende
auslaufenden Sächsischen Kormoranverordnung zu.
In Sachsen wird es weiterhin erlaubt sein, zum Schutz von Fischbeständen in Teichen und Flüssen Kormorane zu erlegen. Auch die Entstehung von Brutkolonien des Kormorans darf wie bisher außerhalb der Brutzeit verhindert werden. Die Regelungen in der Kormoranverordnung sind ein notwendiger und zwingender Kompromiss zwischen Fischerei und Naturschutz. Nicht nur Kormorane, sondern auch Fische und die Teichwirtschaft bedürfen unseres Schutzes, betonte Minister Frank Kupfer. Dabei gehe es nicht darum, den Kormoran in Größenordnungen zu schießen. Vielmehr behalten die Fischer und Teichwirte auch weiterhin die Möglichkeit, Kormorane durch Abschüsse zu vergrämen, sobald sie an einem Gewässer auftauchen. Unsere Erfahrungen mit den seit 2007 geltenden Regelungen haben gezeigt, dass es möglich ist, erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormoranfraß zu reduzieren, ohne die Kormoranpopulation nennenswert zu beeinflussen. Darum wird die Sächsische Kormoranverordnung ohne inhaltliche Änderung zum 1. Januar 2011 entfristet.