Der Landesanglerverband Brandenburg (LAVB) folgt den Empfehlungen der Fischereireferenten der Länder und wird auch 2022 einen Glasaalbesatz an seinen Gewässern durchführen. Nachdem im letzten Jahr ein generelles Fangverbot für den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) in Europa im Raum stand, was gleichbedeutend auch das Ende des Aalbesatzes gewesen wäre, einigten sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union am 14. Dezember 2021 auf die Fortsetzung des dreimonatigen Aal-Fangverbots. Ein europaweites ganzjähriges Fangverbot war somit vom Tisch.
Brandenburg: Glasaalbesatz soll Bestände sichern
Diese Einigung gewährleistet eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.
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LAVB besetzt über 300 Kilogramm Glasaale
Bereits am 18. Mai 2021 wiesen die Fischereireferenten der Länder in der Stellungnahme „Bestandsstützung des Europäischen Aals durch Besatz von Aufwuchshabitaten“ auf die Notwendigkeit des Besatzes zum Erhalt des Europäischen Aals in Deutschlands Fließgewässern hin. Der Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB) folgt nun diesen Empfehlungen und wird am 16. Februar 2022 in den Bereichen Cottbus und Frankfurt/Oder 317 Kilogramm SEG-zertifizierte Glasaale in dafür geeignete Gewässer einsetzen.
Wenn der Besatz mit Aalen eingestellt würde, würde diese Art „aus weiten Teilen ihres natürlichen Verbreitungsgebietes verschwinden und an anderen Stellen, wie beispielsweise vor unüberwindbaren Wehren an französischen Flüssen mit weiterhin relevantem Glasaalaufstieg, hohe Dichten und damit eine überproportionale Sterblichkeit erreichen.“ Aalbesatz ist demnach „als ein Teil des Vorsorgeansatzes zu sehen. Auch die Evaluierung der EU-Aalverordnung hat aufgezeigt, dass die Fortführung des Aalbesatzes als wichtige Maßnahme zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals gesehen wird.“