Der neue Entwurf der Landesfischereiverordnung in Berlin wurde dem Berliner Abgeordnetenhaus von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegt. Jetzt sollen die Verbände sich dazu äußern. Das haben sowohl der DAV-Berlin als auch der VDSF Berlin/Brandenburg getan.
Was ist ein „vernünftiger Grund“ zum Angeln?
Was das Angeln in Berlin erschwert, ist vor allem, dass jeder Wasserbewohner – egal ob Fisch, Krebs oder Muschel – ohne vernünftigen Grund nicht zurückgesetzt werden darf. Vernünftige Gründe sind allein Nahrungserwerb und Hegezwecke. Die Anglerverbände wiesen allerdings darauf hin, dass der Rechtsbegriff „vernünftiger Grund“ sehr undefiniert sei und man klare Gründe festschreiben müsste. Außerdem seinen Rundmäuler sowie viele Muschelarten ohnehin ganzjährig geschützt.
Ersetzt die Kühlbox den Setzkescher?
Auch dürfen mit der „Handangel“ gefangene Fische nicht gehältert werden. Das bedeutet ein komplettes Setzkescherverbot in allen Berliner Gewässern. Gefangene Fische müssten durch Kühlung bis zur Verwertung aufbewahrt werden. Gekühlte Fische wären besser haltbar als über Stunden gehälterte – eine Meinung, die nicht weiter erklärt wird.
Der DAV-Landesverband konterte, dass gerade bei Hegefischen mehr Fische gefangen werden, als man in einer Kühlbox unterbringen könnte, vor allem wenn diese noch Eis und Kühlakkus enthalten. Außerdem könnten Fische, die aus hegerischen Gründen in andere Gewässer umgesetzt werden, nicht ohne die Hälterung in ausreichend großen Setzkeschern überleben. Ein generelles Hälterverbot sei also nicht sinnvoll.
Landesfischereiverordnung in Berlin fordert Fütterverbot
Wie der VSDF in ihrer News-Meldung erklärt, ist auch das anfüttern von Fischen nach der geplanten Landesfischereiverordnung in Berlin nur noch bei Angelveranstaltungen erlaubt, und das auch nur limitiert. Somit wäre das Anfüttern für einzelne Angler in Zukunft verboten. Begründet wird das Ganze damit, dass man die Gewässer möglichst nährstoffarm halten möchte.
Die Anglerverbände wiesen darauf hin, dass Anfüttern beim Brassen-, Rotaugen- und Karpfenangeln unabdingbar sei. Eine Eutrophierung der Gewässer sei nicht zu befürchten, weil der deutsche Durchschnittsangler laut einer Studie von Professor Dr. Klefoth aus 2016 nicht mehr als 7,32 Kilo an Futter pro Jahr ins Gewässer einbringt. Gleichzeitig entnimmt er in der gleichen Zeit 13 Kilo an Fisch. Der Phosphatgehalt im Futter beträgt ca. 34 Gramm, beim entnommenen Fisch 73 Gramm. Angler entziehen den Gewässern also doppelt so viele Nährstoffe wie sie einbringen.
Außerdem würde durch ein komplettes Anfütterverbot auch das Feedern, also das Ausbringen kleiner Futtergaben per Korb, hinfällig. Allerdings könnte ein tagelanges Anfüttern vor dem eigentlichen Angeltag verboten werden, sodass dann nur noch am Angeltag gefüttert werden dürfte. Außerdem würde durch ein Anfütterverbot, die Friedfischangelei in Berlin zum Erliegen kommen und es würde ein Ungleichgewicht zwischen Räubern und Friedfischen entstehen, was nicht wünschenswert ist.
Inwiefern die Stellungnahmen der Landesverbände bei der Finalisierung der novellierten Landesfischereiverordnung in Berlin berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.