Der Landessportfischerverband Niedersachsen hat seine Position zur anglerischen Hege und Pflege von Fischbeständen durch Entnahmefenster festgelegt.
Ein Entnahmefenster stellt ein optimales Hegeinstrument zum Schutz der natürlichen Altersstruktur und zur Erhöhung oder Stabilisierung des Jungfischvorkommens (Laicherfolg) einer Fischpopulation dar. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß für eine Fischart wird bei einer Entnahmefensterregelung zudem ein Höchstmaß festgesetzt. Im Größenbereich zwischen Mindestmaß und Höchstmaß können die gefangenen Fische entnommen werden. Zu kleine, noch nicht geschlechtsreife Fische werden ebenso zurückgesetzt wie besonders große und für den Bestandserhalt besonders wertvolle Individuen einer Fischpopulation.Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien aus aller Welt belegen die enorme ökologische Bedeutung der großen Fische für die natürliche Fortpflanzung, die Robustheit der Fischbestände gegenüber Umweltbedingungen sowie die Funktionalität der gesamten Ökosysteme. Durch eine Entnahmefensterregelung kann die natürliche Altersstruktur einer beangelten Fischpopulation gestärkt und der Reproduktionserfolg stabilisiert oder gesteigert werden. Der Fischereiberechtigte ist motiviert und verpflichtet einen der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten (vgl. § 40 Abs. 1 Nds FischG), inklusive der Fischarten, Größenklassen, Mengen sowie genetische- und generelle Zusammensetzungen des Gesamtbestandes. Hierzu stehen dem Hegepflichtigen verschiedenste Instrumente zur Verfügung. Zum Wohle unserer heimischen Fischbestände und deren nachhaltiger Hege und Pflege steht der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. Entnahmefenstern als optionales Hegeinstrument positiv gegenüber. Der LSFV Niedersachsen hat sich intensiv mit dem Entnahmefenster auseinandergesetzt und zudem Stellungnahmen von Fachbehörden, zuständigem Ministerium, Wissenschaftlern und Juristen in seine Position einfließen lassen. Weitere Infos finden Sie hier.