Mecklenburg-Vorpommern: Angeln als Schulfach?

In Mecklenburg-Vorpommern soll im kommenden Schuljahr an zahlreichen Ganztagsschulen Angeln als Schulfach für Fünft- und Sechstklässler angeboten werden.

Mit dem Jugenfischereischein dürfen auch schon Kinder Angeln. Jedoch gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, die unbedingt beachtet werden sollten, bevor die Jungangler ans Wasser gehen. Foto: J. Pusch

Bild: J. Pusch

Mit dem Jugenfischereischein dürfen auch schon Kinder Angeln. Jedoch gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, die unbedingt beachtet werden sollten, bevor die Jungangler ans Wasser gehen. Foto: J. Pusch

Sobald die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern vorbei sind, soll an vielen Schulen ein neues Wahlfach auf dem Lehrplan stehen. Zum neuen Schuljahr können die Schüler einen Unterricht belegen, der nicht (oder zumindest nicht nur) im Klassenraum stattfindet. Angeln als Schulfach – Rute statt Füller, Tacklebox statt Federmappe.

Angeln als Schulfach: Der Angelschein steht auf dem Lehrplan

Laut Till Backhaus (Landwirtschaftsminister MV) soll das Angeln als Schulfach ab dem nächsten Schuljahr an zahlreichen Gesamtschulen im Bundesland angeboten werden. Fünft- und Sechstklässler haben dann die Möglichkeit, zusätzlich zum „normalen“ Unterricht auch Angeln zu lernen.

In dem neuen Wahlfach können die Schülerinnen und Schüler sogar die Prüfung für den Fischereischein ablegen. Die Jungangler dürften sich also nicht nur für eine neue Passion begeistern lassen, sondern hätten am Ende des Kurses auch das nötige Wissen, um verantwortungsvoll mit dem Fisch umzugehen.

Projekt „Angeln macht Schule“ ermöglicht neues Wahlfach

Das Projekt „Angeln macht Schule“ startete bereits 2018 an zunächst vier Schulen. Dort entwickelte und erprobte man das nötige Lehrmaterial, um Angeln als Schulfach anbieten zu können. Ziel sei es, Kindern Fachwissen über Fische und Gewässerökologie zu vermitteln. Auch soll das Projekt ihr Interesse für den Naturschutz wecken. Tierrechtler hatten die neue Wahlmöglichkeit auf dem Lehrplan damals (erwartungsgemäß) als „Erziehung zur Grausamkeit“ kritisiert.

Laut Angaben ist das Projekt vorerst bis 2024 geplant. Finanziert wird es aus der Fischereiabgabe: 140.000 Euro stellt das Landwirtschaftsministerium dafür zur Verfügung.

Quelle: Nordkurier.de


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