Messer-Verbot – gibt es Einschränkungen für Angler?

Wie lang darf die Klinge bei einem Messer für Angler sein?

Bild: DAFV Johannes Arlt

Das Messer ist ein wichtiges Werkzeug für uns Angler. Doch dürfen wir noch ein Messer mit uns führen? Und wenn ja, welches?

Am 18. Oktober 2024 hatten Bundestag und Bundesrat ein neues Sicherheitspaket beschlossen, das unter anderem ein Messerverbot in bestimmten öffentlichen Bereichen vorsieht. Dies hat für viel Unsicherheit gesorgt, die nach wie vor besteht. Darf ich ein Messer mitführen? Wie lang darf die Klinge bei einem Messer für Angler sein? Darf ich ein Messer am Gürtel tragen?

Warum brauchen Angler Messer?

In den letzten Jahren ist die Zahl der Messerangriffe gestiegen, weshalb die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherheit beschlossen hat. Neben dem Messerverbot in bestimmten öffentlichen Bereichen dürfen Bundesländer auch sogenannte Waffenverbotszonen einrichten, beispielsweise an Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.  Dazu später mehr. Zunächst zum Thema Messer und Angler.

Beim Angeln ist ein Messer ein Muss, um gefangene Fische mit einem Herzstich tierschutzgerecht zu versorgen, wie es vorgeschrieben ist. Wir Angler müssen daher ein Messer mitführen, wenn wir nicht gegen gesetzliche Auflagen verstoßen wollen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Filetiermesser wären verboten, wenn es nach dem Wortlaut des Gesetzes geht, denn Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen laut Waffengesetz nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Bild: DAFV.Shop

Maximal 12 Zentimeter darf eine Klinge nach dem Waffenrecht sein, diese hier ist fast doppelt so lang! 23 Zentimeter beträgt die Klingenlänge dieses Filetiermessers, und dennoch ist dieses Messer für Angler legal.

Da wir Angler Messer zu versorgen und verarbeiten von Fischen benötigen, sind Angler in der neuen Gesetzgebung ausgenommen, sofern wir die Messer sicher verstaut transportieren und bei einer Kontrolle ihren gültigen Fischereierlaubnisschein vorzeigen können.

Messerverbot und Ausnahmen für Angler

Das neue Gesetz (§ 42b WaffG) legt fest, dass Personen mit einem „berechtigten Interesse“ weiterhin Messer führen dürfen. Dazu gehört unter anderem die Nutzung eines Messers für Sport, Brauchtumspflege oder allgemein anerkannte Zwecke. Unter diese Kategorie fällt das Angeln, was bedeutet, dass wir Angler weiterhin Messer legal nutzen dürfen.

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hatte sich intensiv für eine klare Regelung eingesetzt. Zwar ist die Angelfischerei nicht direkt im Gesetzestext genannt, doch sie wird in der Begründung des Gesetzes explizit als anerkannter Zweck aufgeführt.

Für uns Angler ändert sich durch das Messerverbot unterm Strich also nichts Wesentliches. Wer sich an die bestehenden Vorschriften hält, kann sein Messer weiterhin legal nutzen.

Messer mit langen Klingen sollten Sie verschlossen transportieren, zum Beispiel im Rucksack, dem Futteral oder in der Tacklebox. Es ist zudem wichtig, das Messer in der Öffentlichkeit nicht offen zu tragen, zum Beispiel am Gürtel. Nicht vergessen, sonst ist Ärger vorprogrammiert. Auch wenn für uns Angler gilt: Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf weiterhin ein Messer mitführen.  Am sichersten ist es, wenn wir Angler „ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern“, wie es im Gesetz formuliert worden ist.


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