Naturschützer und Kanuten in Bayern sprechen sich klar gegen den aktuellen Entwurf des Mindestwasserleitfadens in Bayern aus. Der Entwurf sieht vor, die Mindestwasserabgabe an kleinen Wasserkraftwerken mit weniger als ein Megawatt (MW) sehr betreiberfreundlich zu gestalten. Die Verbände für Naturschutz, Fischerei und Bootssport wollen mit einer gemeinsamen Stellungnahme die Verschleppung des verpflichtenden Gewässerschutzes stoppen. Sie fordern eine Überarbeitung des Entwurfs.
Mindestwasserleitfaden in Bayern: Entwurf ist mit Naturschutz nicht vereinbar
Der vorherige Leitfaden-Entwurf des bayrischen Umweltministeriums, der sich noch an einem wissenschaftlichen Gutachten und somit an Fakten und den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie orientierte, wurde 2019 durch die politische Einflussnahme der Kleinwasserkraft-Lobby gestoppt. Diese befürchtete bei Anwendung des Entwurfes das Versagen der Wasserkraft, welches zum Klimaschutz beiträgt.
Ein großer Punkt ist, dass der Nutzen der kleinen Wasserkraftwerke für die Stromversorgung im Vergleich zu der Zerstörung von Bächen und Flüssen als Lebensräume in keinem Verhältnis steht. Rund 4000 Kleinwasserkraftwerke unter einem Megawatt Leistung tragen lediglich 9 Prozent des bayrischen Wasserstroms und etwa nur 1,5 Prozent der gesamten bayrischen Stromproduktion. „Mehr Mindestwasser für bayrische Bäche und Flüsse wird sich im Sektor erneuerbare Energien kaum bemerkbar machen, wohl aber in Bezug auf Naturschutzziele wie NATURA 2000 und die EU-Wasserrahmrichtlinie.“, so BN-Vorsitzendem (BUND Naturschutz in Bayern) Richard Mergner.
Dazu kommt, dass der Mindestwasserleitfaden Bayern bei Anwendung des jetzigen Entwurfes laut Richard Mergner keine Rechtssicherheit schaffen würde, da Naturschutzziele wie NATURA 2000 und die EU-Wasserrahmrichtlinie verfehlt würden. In dem Fall würde Deutschland eine Strafzahlung treffen. Der Entwurf wäre in der aktuellen Fassung inhaltlich hauptsächlich zugunsten wirtschaftlicher Einzelunternehmen „weichgespült“. Damit würde er die Vorgaben des Europa- und Bundesrechts für Wasser und Naturschutz verfehlen.
„In Zeiten des Klimawandels mit zunehmendem Abflussmangel müssen bayrische Wasserkraftwerke den Flüssen angepasst werden, und nicht umgekehrt“, sagte Prof. Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern.
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Abbau von Kleinwasserkraftwerken
Die Verbände empfahlen erneut, kleinere Wasserkraftwerke bis 1 MW verstärkt zurückzubauen. Dabei sollen private Anlagenbetreiber durch technische Beratung und finanzielle Anreize (z.B. Rückbaufonds) bei einem Rückbau der Wasserwerke unterstützt werden. Auch die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern unterstützte den Vorschlag.
Für die Naturschutzverbände steht der Rückbau von Wasserwerken zur Erreichung der Ziele unumstritten an erster Stelle. Der Kleinwasserkraftbetrieb hat schließlich bereits erhebliche Auswirkungen auf Bayerns Gewässer genommen. Und das ohne einen nennenswerten Beitrag zur Sicherung der Stromverorgung. „Die Erzeugung von Strom aus der kleinen Wasserkraft hat negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt unserer Fließgewässer. Diese Art der Stromerzeugung mit dem Argument Klimaschutz zu rechtfertigen ist allein schon bezogen auf das Leistungsvermögen der Anlagen ökologisch gefährliche Augenwischerei“, so Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.
Das sind die Forderungen der Naturschutzverbände an die Wasserkraft in Bayern:
- Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
- Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
- Rückbau insbesondere von unrentablen Kleinstwasserkraftanlagen fördern
- Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
- Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen
Quelle: LFV Bayern