Ministerialdirektor Dr. Albrecht Rittmann: „Der Kormoranbestand muss reguliert werden“

Anlässlich des Fischereitags des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz am 20. März in Baden-Württemberg sagte der
Ministerialdirektor Dr. Albrecht Rittmann: „Unsere Flüsse sind vielerorts nicht
mehr naturnah. 70 Prozent der heimischen Fische zählen zu den
bedrohten Tierarten. Wenn die natürliche Selbstregulierung nicht mehr
funktioniert, darf man nicht tatenlos zusehen!“

Schutz würden unsere Gewässer vor allem in Hinblick auf den aktuell sehr hohen Kormoranbestand benötigen. Der Kormoran erobere immer neue Gewässer und zeige derzeit eine massenhafte Ausbreitung. Er sei gerade dabei, Teile der lokalen Population auszulöschen. Er trage somit wesentlich zur genetischen Verarmung unserer Gewässer bei. Der Kormoranbestand muss zwingend reguliert werden. Dafür bedarf es eines wirkungsvollen Kormoranmanagements, das Platz für den Vogel, aber auch für die Fischerei und die übrige Umwelt bietet, betonte der Ministerialdirektor. Da es unter den gegebenen Konditionen ein natürlich zustande kommendes ökologisches Gleichgewicht nicht geben könne, sei die Vergrämung der Kormorane die einzige Möglichkeit, dem Artensterben unter Wasser Einhalt zu gebieten. Der geregelte Vergrämungsabschuss dient dem Schutz wertvoller und schutzbedürftiger Fischvorkommen vor dem Hintergrund des Artenschutzes, so Dr. Rittmann. Im Widerspruch zu den Anforderungen der Fischfauna würde eine möglichst weitgehende Ausnutzung der Wasserkräfte stehen. Durch die sich immer stärker verschärfende Klimadiskussion und die daraus resultierende Suche nach erneuerbaren Energien, würde aber gerade die Wasserkraftnutzung immer bedeutsamer werden. Wasserkraft kann nur bei einer starken Berücksichtigung des Lebensraums und der Ansprüche der Fische sinnvoll sein, betonte der Ministerialdirektor. Aus diesem Grund dürften neue Projekte zur Nutzung der Wasserkraft nur dort vorangetrieben werden, wo sie auch ökologisch vertretbar betrieben werden können. Neben der nachhaltigen Nutzung der Fischbestände habe sich die Angelfischerei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gestellt, den Lebensraum unserer Gewässer zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der VFG habe diese Aufgabe mit hoher Verantwortung übernommen und würde insbesondere durch seine Öffentlichkeitsarbeit Herausragendes leisten. Dadurch gelänge es ihm, Fischern wie auch Laien unsere Gewässer wieder näherzubringen. Das Land Baden-Württemberg nehme seine Verpflichtung zum Schutz des Erhalts der bedrohten Tierarten sehr ernst. In diesem Zusammenhang sei der Aktionsplan Biologische Vielfalt ins Leben gerufen worden, der nun auch der Bevölkerung die Möglichkeit biete, aktiv mitzuwirken. Die vielfältige und schöne Natur Baden-Württembergs mit ihren Tier- und Pflanzenarten ist eine der Besonderheiten, die unser Land so liebenswert machen. Für ihren Schutz müssen wir gemeinschaftlich eintreten, so Ministerialdirektor Dr. Rittmann. Weitere Informationen zum Thema ‚Fischerei‘ sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de zu finden.


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