Wir haben aufmerksame Leser, denen jedes fehlerhafte oder fehlende Detail in unseren Heften auffällt. Dank eines Hinweises wissen wir nun auch, dass man mit dem Elektromotorboot auf dem Muldestausee angeln darf – aber nicht ohne Sondergenehmigung.
Im aktuellen BLINKER, der August-Ausgabe, nimmt Sie unser Autor Lutz Hülße in der Gewässerreportage mit an den Muldestausee. Seit Jahren besucht er immer wieder dieses Top-Gewässer und lässt sich hier von der Artenvielfalt und den hohen Durchschnittsgewichten verwöhnen. Neben den tollen Fangaussichten hat er für Sie, liebe Leser, jede Menge nützlicher Informationen zu Angelkarten, Preisen, Anfahrt, Schonzeiten und weiteren Bestimmungen zusammengefasst. So erfahren Sie unter anderem, dass das Befahren des Muldestausees mit einem Benzinmotorboot verboten ist. Erlaubt ist hingegen das Angeln vom Elektromotorboot. Für den Einsatz des E-Motors ist aber eine besondere Erlaubnis erforderlich, wie uns ein aufmerksamer Leser telefonisch mitteilte. Und der Mann hat Recht. Auf Nachfrage beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfuhren wir, dass für den Einsatz eines Elektromotors eine wasserrechtliche Sondergenehmigung erforderlich ist. Diese gibt es im Umweltamt des Landkreises in Bitterfeld. Sie kostet 65 Euro und gilt für fünf Jahre. Vielen Dank für diesen nützlichen Hinweis.