Für Angler in Süddeutschland beginnt die Woche mit einer guten Nachricht. Wie der Landesfischereiverband mitteilte, ist das Nachtangeln in Baden-Württemberg ab sofort für alle Angler im Land erlaubt – und damit das einzige Nachtangelverbot Deutschlands beendet.
Bereits Mitte des Jahres entschied ein Gericht, dass das Nachtangelverbot nicht haltbar wäre. Vorerst galt dies jedoch nur für die Kläger des Verfahrens, also den LFVBW sowie einen weiteren Kläger. Das liegt daran, dass Klagen in Deutschland nur personenbezogen eingereicht werden dürfen; ein Verband als Ganzes kann nicht klagen. Das zuständige Ministerium hat gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt. Das Verbot dürfte also in absehbarer Zeit offiziell vom Tisch sein.
Nachtangeln in Baden-Württemberg wird nicht mehr geahndet
Im Nachgang hat der Landesfischereiverband sich mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammengesetzt, um zu besprechen, wie bis zum Ende des Verbots verfahren werden soll. Es lag selbstverständlich im Interesse des Verbands, allen Anglern das Nachtangeln so schnell es geht zu ermöglichen.
Im Gespräch mit dem Ministerium, allen voran mit Minister Peter Hauk, zeichnete sich schnell eine Einigung zu dem Thema ab. Da nun abzusehen ist, dass das Nachtangelverbot bald nicht mehr gilt, soll es schon jetzt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Damit ist das Nachtangeln in Baden-Württemberg ohne Einschränkungen erlaubt! Alle Anglerinnen und Angler dürfen sich schon jetzt nachts an ihre Gewässer begeben, um dort zu angeln – wie auch überall sonst in Deutschland. Eine „pauschale Erlaubnis“ ist jedoch auch nicht zu erwarten. Es ist auch in anderen Bundesländern nicht unüblich, dass an zum Beispiel verpachteten Gewässern nur zu bestimmten Zeiten geangelt werden darf.
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In den nächsten Tagen wird es eine offizielle Mitteilung des Ministeriums dazu geben. Der LFVBW bedankt sich bei allen Verantwortlichen für die schnelle Einigung, besonderer Dank geht auch an Minister Hauk.
Nachtangelverbot war vor Gericht nicht haltbar
Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg war Mitte des Jahres vor Gericht verhandelt worden, nachdem fünf Mitglieder des LFVBW sowie ein weiterer Angler geklagt hatten. Das Ministerium musste eine haltlose Position vertreten, das Verbot ließ sich nicht rechtfertigen. So gab es beispielsweise das Argument, man könnte Schwarzangler bei nächtlichen Kontrollen leichter ertappen. Die Frage danach, wer denn nachts regelmäßig kontrollieren würde, ließ diese Verteidigung schnell einbrechen. Das Land kündigte bereits im Juli an, das Verbot zu kippen. Bis dahin ist das Nachtangeln in Baden-Württemberg jedoch schon nicht mehr strafbar.
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