Nachtangelverbot in Baden Württemberg

In vielen Bundesländern Normalität, in Baden-Würtenberg ein Zukunftstraum: Nachtangeln!

Als letztes Bundesland in Deutschland kämpfen viele engagierte Angler in Baden-Württemberg für die Rechte, die im Rest der Republik schon längst zur Normalität gehören. Während die Partygesellschaften nachts an die Ufer der Seen und Flüsse ziehen und lautstark feiern, haben die Angler das Nachsehen und müssen zusammenpacken.

Denn die Angelzeiten sind vom Gesetzgeber festgelegt wie folgt: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Der Aal und Welsfang darf bis 24.00 Uhr, bzw während der Sommerzeit bis 1.00 betrieben werden. In der Sommerzeit ist bekannter weise dann die Zeit, wenn unsere Gewässer nicht mit Badegästen oder Kanufahrern belagert werden, sehr kurz. Denn es wird sehr spät dunkel. Nun ist unstrittig, dass wir Angler eher zu den ruhigeren Spezies gehören, denn das hohe Ziel, einen Fisch zu erbeuten erfordert in der Regel Ruhe und Ausdauer. Eben das monierte der eigene Verband und lehnte das Angebot der Politk aus dem Jahre 2003 ab. Zu den genannten Maßnahmen hat der Verband aus fachlichen Sicht folgende Anmerkungen in einem offenen Brief am 24.10.2003 an den Ministerpräsident Erwin Teufel (MdL) geschrieben und darum gebeten, für die Streichung der angesprochenen Punkte aus dem Maßnahmenkatalog zu sorgen.

In vielen Bundesländern Normalität, in Baden-Würtenberg ein Zukunftstraum: Nachtangeln!

Aufhebung des Nachtfischverbots Das Nachtfischverbot führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen der Angelfischerei, denn der zulässige Angeltag ist mit 10 bis 18 Stunden wirklich lang genug, jedenfalls für einen vernünftigen Fischer. Eine Aufhebung des Verbots würde aber zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe der Fische und der am und im Wasser lebenden Tierwelt führen. Vor allem Vögel wären gefährdet, aber auch andere Arten. Ferner wäre eine verstärkte Gefährdung der Pflanzenwelt der ökologisch besonders sensiblen Gewässerrandstreifen nahezu sicher. Bei Nacht ist zudem die Einhaltung eines sachgemäßen Fischfangs beispielsweise hinsichtlich Drill, Anlandung und Tötung erheblich erschwert. Ein weiteres Problem ist die Gefahr der Fischwilderei. Bei allgemeiner Zulassung der Nachtfischerei wäre eine wirksame Fischereiaufsicht nicht mehr möglich, den Aufsichtspersonen auch gar nicht zuzumuten. Die Aufhebung des Verbots würde also zu einer Gefährdung der Fischbestände führen. Nach unserer Auffassung würde somit die Zulassung der Angelfischerei zur Nachtzeit gegen Grundsätze des Natur- und Tierschutzes verstoßen und die Fischbestände gefährden. Eine Aufhebung lehnen wir als Vertreter der Fischerei und als anerkannter Naturschutzverband deshalb entschieden ab. Sie würde dem Anspruch der Angelfischer als Naturschützer nicht gerecht, sondern ihr einen schlechten Ruf einbringen und ihr ungleich mehr schaden als sie einzelnen Interessenten nützen könnte. Seither werden immer wieder auf Drängen der Anglerschaft zweifelhafte und nicht repräsentative Umfragen gestartet, die entweder nur an die Vorstände der Angelvereine gerichtet wurden oder wie aktuell online unter: http://www.vfg-bw.org/Umfrage.htm, welche mittlerweile doch schon beachtliche Stimmzahlen erreicht hat. Die Frage stellt sich, wann auch hier endlich ein Umdenken im Sinne der Mitglieder stattfindet, damit der Angler am Rhein nicht mehr das Gelächter der Kollegen von Gegenüber ertragen muss, wenn er pünktlich das Wasser verlässt, nur weil er im falschen Bundesland wohnt. Für die Vereine/bzw. Gewässerbetreiber, die dennoch gegen das Nachtangeln sind, besteht dann immer noch die Möglichkeit, durch interne Beschränkungen weiterhin die Angler nachts vom Wasser fern zu halten . Weitere Informationen sind ebenfalls zu finden : https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-des-bestehenden-nachtangelverbots-in-baden-wuerttemberg (Autor: Askari-Teamangler Stefan Dast)

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