Naturschutz in der EU: Pauschale Angelverbote vom Tisch?

In Schutzgebieten sollten pauschale Angelverbote gelten, so sah es die EU-Strategie für Biodiversität vor. Der Absatz wurde jedoch gestrichen – auch dank des DAFV.

Angelrute und Rolle

Bild: Clark Young / Unsplash

Wir brauchen mehr Naturschutz! Das hat sich die EU deutlich auf die Fahne geschrieben. Daran ist an und für sich auch nichts auszusetzen. Welcher Angler würde nicht schützen, was er liebt? In ihrem Vorhaben, Schutzgebiete vor schädlichen Einflüssen des Menschen zu bewahren, könnte die EU-Strategie für Biodiversität 2030 jedoch über das Ziel hinausgeschossen sein. Der Entwurf umfasste nämlich auch pauschale Angelverbote in Naturschutzgebieten. Dieser Absatz ist jetzt jedoch vorerst passé.

Pauschale Angelverbote sollten Naturschutz stärken

Ursprünglich war der Gedanke, „invasive“ Tätigkeiten in Schutzzonen zu verbieten. Dazu gehören neben dem Angeln auch die Jagd, die Forstwirtschaft sowie alle Arten von Bergbau. Das alles sollte pauschal verboten werden, „um natürliche Prozesse (…) nicht zu stören.“ Völlig frei von menschlichem Wirken sollten sie trotzdem nicht sein. So sind wissenschaftliche Forschung, das Verhindern von Waldbränden, die Bekämpfung invasiver Arten und vergleichbare Tätigkeiten weiterhin erlaubt. Ein pauschales Angelverbot hätte bedeutet, dass in vielen deutschen Gewässern das Angeln nicht mehr erlaubt gewesen wäre.

Zuletzt war in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 noch von pauschalen Angelverboten die Rede. Der Absatz wurde jedoch gestrichen. (DRAFT Technical Note On Criteria And Guidance For Protected Areas Designations)

Bild: DRAFT Technical Note On Criteria And Guidance For Protected Areas Designations

Zuletzt war in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 noch von pauschalen Angelverboten die Rede. Der Absatz wurde jedoch gestrichen.

DAFV begrüßt die Änderung

Bereits im Dezember 2020 hatte der DAFV Bedenken über pauschale Angelverbote in Schutzgebieten geäußert. Dass der Absatz nun gestrichen worden ist, ist daher auch dem DAFV und dem Europäischen Dachverband EAA (European Anglers Alliance) zu verdanken. DAFV-Geschäftsführer Alexander Seggelke begrüßte die Änderung und verwies darauf, dass Gebote „von oben“ auf nationaler Ebene oft anders umgesetzt würden als gewünscht.

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„Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass solche Vorgaben auf Ebene der EU in der Umsetzung der Schutzgebiete auf nationaler Ebene leider zu Automatismen führen, pauschale Nutzungsverboten zu erlassen“, so Seggelke in einer Mitteilung des DAFV. „In diesem Fall wären 10% der Fläche von Deutschland von einem pauschalen Angelverbot bedroht.“

Er unterstrich dabei, wie wichtig es ist, die Interessen der Angler zu vertreten und zu wahren. „Es zeigt (…), wie wichtig eine schlagkräftige Interessenvertretung auf Ebene der EU ist, um die Interessen der Angler in Deutschland zu wahren. Immer mehr Vorgaben haben ihren Ursprung in Brüssel.“

Was passiert jetzt weiterhin?

Die finale Fassung des Gesetzesentwurfs zur EU-Biodiversitätsstrategie soll im Herbst 2021 folgen. Da der Absatz über pauschale Angelverbote vorerst gestrichen ist, dürfte das Thema zunächst „vom Tisch“ sein. Der DAFV und seine europäischen Partner werden sich aber weiterhin für die Interessen der Angler einsetzen.


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