Zum Jahresbeginn verändern sich in Bayern die Zugangsvoraussetzungen für Jugendliche zur Angelei. Der Bayerische Landtag verabschiedete das „Zweite Modernisierungsgesetz“, mit dem der Jugendfischereischein abgeschafft ist. Ab dem 01. Januar 2025 genügt Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 18 Jahren ein Erlaubnisschein, um unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln zu dürfen.
Durch die Gesetzesänderung soll Familien entlastet und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei erleichtert werden. Das Antragsverfahren und die damit einhergehenden Verwaltungskosten entfallen. „Die Entbürokratisierung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zur Fischerei zu erleichtern“, so Dr. Sebastian Hanfland, Geschäftsführer des Bayerischen Landesfischereiverbands. „Besonders freut uns, dass zudem zukünftig das aufwändige Stempeln von Erlaubnisscheinen entfällt und dass Bayerns Fischerinnen und Fischer wieder mehr Eigenverantwortung und größeren Handlungsspielraum beim Zurücksetzen zufällig gefangener Fische gefährdeter Arten bekommen.“
Auf das „Schnupperangeln“ hat die neue Regelung keine Auswirkung. Kinder können weiterhin ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten oder an Schnupper-Veranstaltungen von Angelvereinen teilnehmen. Diese Möglichkeit könnten bald auch erwachsene Angelneulinge in Bayern bekommen.
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