Neues Fischereigesetz in Hamburg: Positives Zeichen für Angler

Der Senat hat ein neues Fischereigesetz in Hamburg beschlossen und setzt damit ein positives Zeichen. Denn neben der Einführung eines Entnahmefensters und einer Tageshöchsfangmenge ist auch die Schonzeit geändert wurden.

Das neue Fischereigesetz in Hamburg soll modernes Fischerei- und Angelrecht umsetzen, das neben den EU-Vorgaben auch den aktuellen Naturschutz- und Tierschutzstandards Rechnung trägt.

Bild: Blinker/S.Kaufmann

Das neue Fischereigesetz in Hamburg soll modernes Fischerei- und Angelrecht umsetzen, das neben den EU-Vorgaben auch den aktuellen Naturschutz- und Tierschutzstandards Rechnung trägt.

Der Hamburger Senat hat ein neues Fischereigesetz beschlossen. Wir wir bereits im August 2018 berichteten, sollten hier eklatante Änderungen stattfinden, die nicht nur uns Anglern entgegenkommen, sondern auch dem Schutz der Fischbestände.  Staatsrat Andreas Rieckhof: „Mit den Neuregelungen wollen wir in Hamburg ein modernes Fischerei- und Angelrecht umsetzen, das neben den EU-Vorgaben auch den aktuellen Naturschutz- und Tierschutzstandards Rechnung trägt. Es geht nicht um pauschale Angelverbote, sondern um differenzierte Lösungen, die die Interessen ausgleichen.“ 

Update: Das neue Fischereigesetzes in Hamburg ist seit dem 11.06.2019 in Kraft getreten und damit für alle Angler ab sofort gültig.

Wesentliche Neuerungen des neuen Fischereigesetzes in Hamburg sind:

  • Stützung und Erhalt von Fischbeständen unter Berücksichtigung von Artenvielfalt und Gewässerschutz durch moderne Hegeinstrumente, insbesondere das Entnahmefenster und die Anpassung der Schonzeiten an aktuelle klimatische Gegebenheiten bei zusätzlicher Flexibilität für Angelvereine durch Ausnahmemöglichkeiten.
  • Erhalt der Institution der freien Gewässer allerdings unter Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern der Gewässer aus anderen Bundesländern durch Entrichtung einer Fischereiabgabe.
  • Einzelregelungen zum Schutz der Fische und Fischbestände, z.B. Hälterungsverbot, Unterfangkescherpflicht, Tagesfanghöchstbegrenzungen, Fluchtfenster in Reusen, Stellnetzverbot in Schonzeiten.
  • Erhalt der in Hamburg verbliebenen traditionellen Berufsfischerei durch eine klare Abgrenzung zwischen Berufsfischerei, Nebenerwerbsfischerei und Bedarfsfischerei.
  • Regulierung von professionellen Angel-Guides

Entnahmefenster, Tageshöchstfangmengen und neue Schonzeiten

Das neue Fischereigesetz in Hamburg sieht auch die Einführung des eines Entnahmefensters, Tageshöchstfangmengen und Änderungen der Schonzeiten vor. Diese sind folgendermaßen geregelt:

Entnahmefenster in Hamburg

Fischart Unteres Maß in cmOberes Maß in cm
 Meerforelle 40  65
 Rapfen 50  70
 Schleie 25  45
 Quappe 30  50
 Zander 45  75
 Aal 45  75
Bachforelle 20 40
Flussbarsch 10 35
Hecht 45 75
Karpfen 35Für den Karpfen gibt es kein oberes Maß, da er sich nicht regelhaft in den Hamburger Gewässer fortpflanzt.

Tageshöchstfangmengen in Hamburg:

FischartAnzahl Fische pro Tag
Aal3
Bachforelle
Flussbarsch
Hecht2
Karpfen
Meerforelle2
Rapfen1
Schleie
Quappe3
Zander2

Hinweis: Um die Mortalitätsrate zurückgesetzter Fische zu minimieren, dürfen ab 2021 nur noch gummierte Kescher und Abhakmatten verwendet werden!

Neue Schonzeiten in Hamburg

FischartSchonzeit
Aal
Bachforelle15.10. bis 15.02
Flussbarsch
Hecht1.02. bis 31. 05
Karpfen
Meerforelle15.10 bis 15.02
Rapfen
Schleie
Quappe
Zander1.02. bis 31.05

Fischereiabgabe für Hamburger Angler

Bisher kostete die Jahreserlaubnis für das Angeln in Hamburg fünf Euro, werden es künftig zehn Euro pro Jahr sein. Für das Bootsangeln auf der Elbe und Bille ist eine Jahresgebühr von 30 Euro fällig, ebenso wie das Bootsangeln auf der Dove Elbe. Für einen professionellen Angelguide werden pro Jahr 1000 Euro fällig, damit er Gäste in Hamburg zum Fisch führen kann.

Wichtige Dokumente zum kostenlosen downloaden

Änderung des Fischereigesetz in Hamburg (vom 08.2018)

Neben der Förderung des Meerforellen-Projektes in der Alster gibt es weitere positive Entwicklungen. Senat und Fischereibehörde haben gemeinsam einen neuen Gesetzesentwurf des Fischereigesetzes formuliert. Bei der Entwicklung der Eckpfeiler des Entwurfes wurden Angelvereine, der Landesverband, Fischer und viele weitere Beteiligte mit einbezogen.

In diesen Vorschlag wurden neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und die wirtschaftliche sowie soziale Relevanz der Angelei mit einbezogen. Besonders interessant für Angler dürfte dabei sein, dass nach dem Entwurf in Hamburg eine sogenanntes „Entnahmefenster“ eingeführt werden soll – Ein Konzept, welches laut Fischereiforschung für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Fischbeständen wesentlich sinnvoller ist, als ein Mindestmaß allein.

In einigen Gewässern wird dieses Instrument bereits seit einiger Zeit mit großen Erfolg eingesetzt. Dabei sollen zu kleine aber auch große Fische wieder in ihr Element zurückgesetzt werden – ohne dass dies strafrechtlich verfolgt werden kann. Zudem will das geplante Gesetz das freie Angeln im Hamburger Hafen durch zahlreiche Regulierungen und Erleichterungen weiterhin schützen und unterstützen. Insgesamt wird der Angelei durch den Entwurf deutlich mehr Bedeutung zugemessen – im positiven Sinne. Nach Informationen aus der BLINKER-Redaktion könnte der neue Entwurf sogar schon vor der nächsten Zanderschonzeit in Kraft treten.

Chefredakteur Lars Berding äußert sich folgendermaßen: „Hamburg und Angeln gehören zusammen! Die Hansestadt zeigt eindrücklich, dass Angler, Politik und Verbände Hand in Hand viel erreichen können. Die Novellierung des Fischereigesetzes, ein Angler-Infozentrum und ein Senator, der erkannt hat, dass 120.000 Angler keine Randgruppe sind – hoffentlich ein Vorbild für andere Bundesländer!“

Bereits Anfang 2017 wurde die Zanderschonzeit zum Schutz der Fischbestände massiv geändert. Auch diese Änderung beruht auf dem engagierten Einsatz von Martin Liebetanz-Vahldiek. Nun würde ein weiteres positives Zeichen in der Hansestadt mit einer möglichen Einführung eines „Entnahmefenster“ gesetzt. Wenn dieses neue Gesetzt verabschiedet werden sollte, könnte dies auch ein Zeichen für andere Bundesländer sein, die im besten Fall nachziehen und ihr Fischereigesetz anpassen. Sobald eine Entscheidung über den Antrag zur Änderung des Fischereigesetzes vorliegt, werden wir Euch hier informieren.

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Zusammenlegung der Fischerreibehörden, behindertengerechter Angelplatz und Angelbroschüre

Derzeit gibt es unterschiedliche Anlaufstellen für die mehr als 120.000 Angler in Hamburg. Das soll sich zukünftig ändern. Dafür soll in der Billwerder-Bucht ein Gebäude für alle Anliegen rund um die Fischerei in Hamburg bezogen werden. Dort können dann zum Beispiel wichtigen Sachen rund um den Fischereischein geklärt, Bootsangelkarten ausgestellt, Fischereiprüfungen sowie Informationen rund um das Angeln in Hamburg eingeholt werden. So hätten Angeltouristen eine zentrale Anlaufstele, wo sie alle ihre Anliegen klären könnten. Wann das Gebäude bezogen wird, steht noch nicht fest.

„Das Freizeitangeln ist heute die ökonomisch bedeutsamste Art der Fischerei in Hamburg. Das Freizeitangeln hat zudem wertvolle sozial und ökologische Aspekte. Beim Angeln können insbesondere Jugendliche in einer Großstadt die Begrenztheit ökologischer Ressourcen lernen.“, so Senator Frank Horch.

Außerdem wird der erste offiziell behindertengerechte Angelplatz am Hohendeicher See, im Stadtteil Ochsenwerder, errichtet. Es ist der erste Angelplatz für Angler mit Behinderungen, der im Stadtgebiet gebaut wird. Finanziert wird dieser aus den Einnahmen der Fischereiabgaben. Zudem können sich Angler zukünftig in einer ausführlichen Broschüre der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation in Hamburg über das Angeln in der Hansestadt informieren. Diese werden zukünftig in Angelfachgeschäften, Fischereibehörden und Touristen-Zentren ausliegen und können kostenlos mitgenommen werden.

Die Broschüre "Angeln in Hamburg" umfasst 39 Seiten und informiert Angler über die wichtigsten Fakten rund um das Angeln in der Hansestadt.

Die Broschüre „Angeln in Hamburg“ umfasst 39 Seiten und informiert Angler über die wichtigsten Fakten rund um das Angeln in der Hansestadt.


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