Am 1.August trat das geänderte Sächsische Fischereigesetz in Kraft. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Geltungsdauer der Fischereischeine.
Das jährliche Neubeantragen fällt weg, die Scheine können unbegrenzt verlängert werden. Kinder dürfen nun bereits ab zehn Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen ihrem Hobby nachgehen können, wenn sie ein Jahr lang in einem Anglerverein organisiert sind. Bislang war das erst ab 14 Jahren erlaubt. Möglich wird das Angeln nun auch für Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereischein-Prüfung ablegen können. Die Neufassung des Gesetzes können Sie bei der Recht- und Vorschriftenverwaltung Sachsen einsehen.