Wer in den Niederlanden keinen VisPas samt der schriftlichen Gewässerliste besitzt und mit ein oder zwei Ruten angelt, muss 160 Euro zahlen. Kommen mehr Ruten zum Einsatz, erhöht sich das Bußgeld auf 370 Euro.
Wer sich weigert bei der ersten Aufforderung seinen VisPas und den Gewässer-Katalog vorzulegen, der zahlt zusätzliche 110 Euro.
Weitere Bestimmungen: In der Nähe von Fischpässen und Wehren darf nicht geangelt werden, wenn es in der entsprechenden Region verboten ist. Dies kann man der VISplanner App, der Lijst van Viswataren oder Schildern am Gewässer entnehmen. Strafe: 170 Euro.
Wer eine zweite Rute am Wasser mitführt, wo nur eine Rute erlaubt ist wird mit 110 € geahndet. Der Besitz von mehr als zwei erlaubten Angelruten (mit montierten Haken) ohne gültige Erlaubnis wird mit 160 € geahndet.
Der Besitz von unerlaubten Fischereigeräten (zum Beispiel Netze, Reusen, oder ähnliche Geräte) wird von der Staatsanwaltschaft geprüft. Die Höhe der Strafe wird im Einzelfall festgelegt.
Wer in der Raubfisch-Schonzeit mit Raubfisch-Ködern angelt, zahlt 110 Euro.
Die gleiche Summe schlägt zu Buche, wenn man nachts an einer Stelle angelt, wo Nachtangeln verboten ist.
Extrem teuer wird es, wenn mit lebendem Köderfisch angelt. Wird man damit erwischt, muss man 460 Euro blechen. Die niederländischen Kontrolleure kennen da keinen Pardon.
Wer mit untermaßigen Fischen erwischt wird, für den legt die Staatsanwaltschaft die Strafe fest.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch disziplinarrechtlich geahndet werden. Das Disziplinarrecht fällt in die Hände von Sportvisserij Nederland und nicht in die der Staatsanwaltschaft.
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