Am Freitagabend haben Mitglieder eines ortsansässigen Angelvereins im Kreis Celle drei Schwarzangler auf frischer Tat ertappt. Die Wilderer fischten ohne Fischereischein oder Gewässererlaubnis an den Kiesteichen in Oldendorf. Die drei Männer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fischwilderei. Im Zuge der Meldung machte die Polizei erneut drauf aufmerksam, dass das Angeln ohne Legitimation – in diesem Fall beide Erlaubnisscheine – eine Straftat darstellt und zur Anzeige gebracht wird. Fischerei- sowie Gewässerschein seien zwingend am Angelplatz mitzuführen und nach Aufforderung den Beamten oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen.
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Schwarzangeln: diese Strafen drohen
Wer sich daran nicht hält, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Welche Strafe dann auf einen zukommt, hängt stark vom jeweiligen Bundesland ab. Der Strafkatalog reicht von milden Geldstrafen über Geldstrafen im hohen fünfstelligen Bereich bis zu Freiheitsstrafen. Weitere Infos zum Thema Schwarzangeln gibt es in diesem Artikel .
Quelle: Presseportal