Im Rahmen des amtlichen Zoonosen-Monitorings wurde kaltgeräucherter, geschnittener Lachs aus dem Einzelhandel auf Listeria monocytogenes untersucht. Dabei wurden gesundheitsgefährdende Keime in den Proben festgestellt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt.
Nach Angaben des BVL wiesen über acht Prozent der getesteten Proben von kaltgeräuchertem Lachs Listerien auf. Diese Bakterien, insbesondere Listeria monocytogenes, stellen ein erhebliches Risiko dar, deshalb sollte der Verzehr von Räucherlachs besonders bei Risikogruppen vermieden werden.
Vorsicht bei Lagerung – Bakterien vermehren sich bei Kälte
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher kaltgeräucherten Lachs möglichst nur kurzfristig lagern sollten. Listerien, die in den Proben nachgewiesen wurden, können sich auch bei Kühlschranktemperaturen vermehren. Besonders wichtig ist es, das Verbrauchsdatum strikt einzuhalten, da der Verzehr nach dessen Ablauf ein erhöhtes Risiko birgt, eine Listeriose zu entwickeln. Auch bei beschädigten Verpackungen sollten Sie den Räucherlachs besser nicht mehr essen. Denn Listerien belasteter Lachs zeigt auch optisch keine Anzeichen.
Im Vergleich mit dem Monetoring 2011 wurden aber deutlich seltener kritische Keimkonzentrationen und auch niedrigere Werte gemessen. „Die deutlich geringere Keimkonzentration sowie die geringere Zahl der kritischen Proben ist eine gute Entwicklung“, sagte der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) Gerhard Zellner.
Gesundheitsgefahr duch Listerien in Räucherlachs
Listerien können die Infektionskrankheit Listeriose verursachen. Symptome der Listeriose reichen von Fieber, Muskelschmerzen und Übelkeit bis hin zu lebensbedrohlichen Komplikationen. Besonders gefährdet sind Risikogruppen wie ältere Menschen, Schwangere, Neugeborene und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Sie sollten Räucherlachs nicht konsumieren, da so das Risiko einer Listeriose minimiert werden kann. Das BVL appelliert, dass man dieser Gruppe den Verzehr nicht empfehle.
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