Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat nun auf die
Beschwerden der Angler reagiert und eine „ Landesverordnung zur kontrollierten
Entwicklung der Kormoranbestände“ entworfen.
Bis zum 12. September können die Verbände dazu Stellung beziehen. Die Verordnung legt fest, dass künftig zwischen dem 15. August und dem 15. Februar an inländischen Gewässern Kormorane zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der Kultur und Viehbestände sowie zum Schutz bedrohter Fischarten geschossen werden dürfen. In ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebieten sind Abschüsse zusätzlich zur allgemeinen Schonzeit vom 20. September bis 10. Oktober sowie vom 10. Januar bis 15. Februar verboten. Die Zahl der geschossenen Vögel muß der Naturschutzbehörde gemeldet werden.