In der Schweiz sorgt der Fang eines Hechtes für einen Skandal. Hintergrund: Der Züricher Tages-Anzeiger veröffentlichte einen Fangbericht wie er in jeder Angelzeitschrift mehrfach erscheint. Der Angler ist glücklich, der Hecht sorgte für Tafelfreuden – Frieden, Freude, Eierkuchen. Denkste! Denn der Züricher Tierschutz reichte Klage gegen den Hobbyfischer ein.
Dem Zürcher Tierschutz gerät eine Fangmeldung aus dem „Tages-Anzeiger“ in den falschen Hals. Präsident Dr. Hans H. Schmid (Rechtsanwalt) und Geschäftsführer Bernhard Trachsel (Zoologe) reichen am 11. März Strafanzeige ein gegen den glücklichen Fänger. Und zwar wegen dringenden Verdachts auf Verstoss gegen Art. 26 des Tierschutzgesetzes (Misshandlung, unnötige Überanstrengung bzw. qualvolles Töten) in Verbindung mit Art. 100 und 178 der Tierschutz Verordnung (schonendes Fangen, unverzügliches Töten und Töten ohne Betäubung). Dazu führen die beiden gebildeten Herren des Zürcher Tierschutzes u.a. aus: „Gemäß dem Tages-Anzeiger Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während mehr als zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken) ausgesetzt… Zu Recht wird das langsame, über viele Minuten dauernde Ersäufen (mit Erstickungstod als Folge) einer Rabenkrähe oder einer jungen Katze als Tierquälerei und damit als Vergehen taxiert. Im vorliegenden Fall ist dem Hecht dasselbe widerfahren, indem er vom Wasser immer wieder an die Luft gezerrt wurde und wohl letzten Endes erstickt ist…“