Urteil zum Nachtangelverbot in Baden-Württemberg

Am 13. Juli wurde vor Gericht über das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg verhandelt. Das Urteil fiel positiv für die Angler aus.

Das Urteil zum Nachtangelverbot in Baden-Württemberg fiel positiv aus. Die Zeichen für eine laue Spätsommernacht mit Blick auf die Knicklichtpose stehen gut. Foto: E. Hartwich

Bild: E. Hartwich

Das Urteil zum Nachtangelverbot in Baden-Württemberg fiel positiv aus. Die Zeichen für eine laue Spätsommernacht mit Blick auf die Knicklichtpose stehen gut.

Es gibt tolle Neuigkeiten für die Angler in Baden-Württemberg! Den Einzelklagen der Präsidiumsmitglieder des Landesfischereiverbandes BW wurde stattgegeben. Ein echter Erfolg für Präsident Thomas Wahl und die vier Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath. Laut Urteil ist das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nicht haltbar. Zuvor hatten wir über die Klage gegen das Verbot berichtet.

Urteil zum Nachtangelverbot in BW

Der Kläger Thomas Lang, der sich in seiner Funktion als Vizepräsident seit einer „gefühlten Ewigkeit“, wie er selbst sagt, mit dem Thema beschäftigt, ist sehr zufrieden. „Das erste Mal das Land verklagt und gleich Recht bekommen. Das macht Lust auf mehr. Kleiner Scherz, wir sind einfach nur richtig glücklich. Das Gericht hat unsere auch wirklich guten Argumente nachvollziehen können.“

Durch die eingereichten Einzelklagen gab es überhaupt erst einen Weg, dem Missstand des unsinnigen Nachtangelverbotes in Baden-Würtemberg rechtlich wirksam zu begegnen. Ein paar Monate nach dem Einreichen der fünf Einzelklagen hatte ein weiterer Angler aus dem Stuttgarter Raum von den Klagen gegen das Land erfahren und war diesem Vorbild gefolgt.

Das Wichtigste zum Urteil über das Nachtangelverbot auf den Punkt

  • Die fünf ursprünglichen Einzelkläger hatten in ihrer Klage erklärt, dass es für sie nicht haltbar wäre, während der Nacht nicht angeln zu dürfen.
  • Dieser Klage wurde nun stattgegeben. Im Ergebnis ist das Nachtangelverbot als nicht haltbar erklärt worden.
  • Nun muss abgewartet werden, bis das schriftliche Urteil vorliegt und rechtskräftig wird. Es ist möglich, dass das Gericht im Urteil bereits einen Widerspruch ausschließt.
  • Wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, kann das Ministerium eventuell noch Rechtmittel gegen das Urteil einreichen.
  • Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der Landesfischereiverband auf das Ministerium für ländlichen Raum zugehen und mit dem Land die schnellstmögliche Abschaffung des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg besprechen.

Fazit: Im Moment darf noch niemand losgehen zum Nachtangeln, doch die Zeichen für eine laue Spätsommernacht mit Blick auf die Knicklichtpose stehen in Baden-Württemberg mehr als gut.

Nachtrag vom 14. Juli, 16:30 Uhr:

Das Land Baden-Württemberg zieht aus der Entscheidung Konsequenzen. Es hat angekündigt, das Nachtangelverbot aufzuheben. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nehmen wir an und wir werden sie umsetzen, indem wir die Norm zeitnah anpassen“, teilte das Ministerium für Ländlichen Raum mit. Damit ist das einzige Nachtangelverbot in Deutschland endgültig gekippt!

Landesfischereiverband zeigt sich als fairer Gewinner

Der Landesfischereiverband zeigt sich im Nachgang als ein fairer Gewinner. „Die Vertreter des Landes, also des Ministeriums für ländlichen Raum, haben ihre Sache auch wirklich gut und fair gemacht. Sie haben sich mit Händen und Füßen gewehrt. Aber sie mussten halt einfach eine ziemlich haltlose Position vertreten.“, so Thomas Lang. Wie schlecht die Argumente für eine Beibehalten des Nachtangelverbotes in Baden-Württemberg sind, lässt sich an einem hervorgebrachten Beispiel erahnen. Es wäre „einfacher, bei bestehendem Nachtangelverbot Schwarzangler festzustellen“, so die Position des Ministeriums.

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Der Verband hielt einfach dagegen, wer denn bitte im Moment an abgelegenen Gewässern des Nachts kontrollieren würde. Offizielle Fischereiaufseher wohl eher sehr selten, die hätten angesichts des Verbotes ja auch wenig zu tun. Angler, Vereine und deren Kontrolleure hingegen würden bei einer Aufhebung des Nachtangelverbotes andere Angler durchaus kontrollieren. So würden Schwarzfischer überhaupt erst entdeckt werden, auch Fischwilderei im größeren Stil habe so keinen Schattenraum mehr, in dem sie agieren könnte – Touché!

Ein weiterer Angler hatte Klage eingereicht

Der eingangs erwähnte Angler aus dem Großraum Stuttgart hatte später die gleiche Klage eingereicht, sodass der Sachverhalt gemeinsam verhandelt wurde. Es bleibt jedoch fraglich, ob ohne die juristische Vorarbeit des Rechtsberaters des Landesfischereiverbandes BW die Idee der Einzelklagen überhaupt aufgekommen wäre. Die entscheidende Faktenrecherche und das Zusammentragen von Gutachten und Stellungnahmen, die wichtige Vorarbeit also, hat der Verband und einzelne Mitglieder des Präsidiums in unzähligen ehrenamtlichen Arbeitsstunden übernommen. Thomas Lang ärgert sich ein wenig darüber, dass der hinzugekommene Einzelkläger sich nun sehr für den Ausgang des Gerichtstermins feiern lassen will. Letztlich bleibt der Verbands-Vize aber locker: „Wir ärgern uns nicht groß über jemanden, der sich da wohl gerade profilieren muss. Die Freude ist einfach so groß beim ganzen Verband. Und sobald das Verbot gekippt ist, tackere ich das Urteil vorne an mein Boot, fahre Nachts zum Fischen auf den Bodensee und freue mich, wenn bald Sportsfreunde aus dem ganzen Land zum Nachtangeln gehen dürfen –  mit richtig breitem Grinsen.“

Die neuesten Kommentare

16.07.2021 11:21:49
Naja, schlussendlilch war es aber die Klage des LV (wenn auch viel zu spät), der zur Änderung führte. Er hätte es auch aussitzen können bis andere Klage eingereicht hätten (was aber meiner Meinung nach nicht passiert wäre).Ich freue mich für die zig Tausend BaWüler, dass auch sie wieder nachts ans Wasser dürfen und noch mehr freu ich mich ganz egoistisch für mich, da ich im 'Grenzgebiet...
14.07.2021 19:33:43
Jetzt muss ich auch mal meinen Senf zu dem Thema dazu geben.In dem Artikel wird ja der Landesverband ja hochgelobt dass die Funktionäre es als Privatpersonen (der Verband durfte nicht klagen) geschaft haben das Nachtangeverbot aufzuheben. Die Einzelperson die sich der Klage angeschlossen hat kommt eher als Mitfahrer an.Das sehe ich nicht so. Der Verband hatte schon vor ein paar Jahren entschieden...
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