Ab dem 31. Oktober 2024 sorgt das Waffengesetz (§ 42a WaffG) für Gesprächsbedarf unter Anglern. Welche Messer dürfen beim Angeln genutzt werden? Wie müssen sie transportiert werden? Und drohen Strafen, wenn das Gesetz falsch ausgelegt wird? Wir klären die wichtigsten Fragen zur aktuellen Rechtslage zum Angelmesser – was ist erlaubt?
✅ Filetiermesser mit feststehender Klinge über 12 cm dürfen beim aktiven Angeln weiterhin genutzt werden.
✅ Beim Transport muss das Messer sicher verstaut sein – idealerweise in einer verschlossenen Angeltasche oder im Kofferraum.
✅ Die Angelfischerei gilt als berechtigtes Interesse, daher bleibt die Nutzung am Wasser erlaubt.
Was ist verboten?
❌ Das Angelmesser darf nicht griffbereit auf dem Weg zum Gewässer getragen werden.
❌ Unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes sind möglich – daher ist Vorsicht geboten.
Fazit: Angler dürfen ihre Filetiermesser weiterhin nutzen, sollten aber auf einen sicheren Transport achten, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden. Falls Sie eine verbindliche Auskunft benötigen, empfehlen wir, die aktuelle Fassung des § 42a WaffG zu prüfen oder die zuständige Ordnungsbehörde zu kontaktieren.
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