Messungen des VSR-Gewässerschutzes zeigen, dass der Wesernebenfluss Wümme stark mit Nitrat belastet ist. Grund sind vor allem die Massentierhaltung und die Biogasanlagen.
Der VSR-Gewässerschutz führte im letzten November an der Wümme eine Messfahrt durch. Vom Tostedter Ortsteil Wümme bis zur Mündung in die Lesum wurden Wasserproben aus dem Fluss und den Nebenbächen entnommen. Beginnend mit 15,4 Milligramm Nitrat pro Liter(mg/l) beim kleinen Ort Wümme stieg der Nitratgehalt im weiteren Flussverlauf stetig an. In Scheeßel fanden die Mitglieder vom VSR-Gewässerschutz schon 23,1 mg/l. Über 27,5 mg/l in Rotenburg erreichte die Nitratkonzentration im Raum Ottersberg ihren Höhepunkt mit 28,5 mg/l. Nach den Vorgaben der Landerarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darf das Wümmewasser, um einen guten Zustand zu erreichen, höchstens 11 mg/l Nitrat aufweisen. Dieser Wert wird aber in der Wümme ab Scheeßel um das Doppelte überschritten. Damit zählt die Wümme zu den Flüssen, die bis 2015 die Wasserrahmenrichtlinie nicht einhalten werden. Das liegt an der geringen Reduzierung der diffusen Nitrateinträge im zusickernden Grundwasser, Drainagen und Abschwemmungen, die bedingt durch die sehr hohe Zahl von Massentierhaltungen und Biogasanlagen eine viel zu große Belastungsquelle darstellen, so Susanne Bareiß-Gülzow, Vorsitzende im VSR-Gewässerschutz. Dieses mit Nitraten belastete Wümme-Wasser gelangt via Lesum und Weser in die Nordsee. Hier führen diese Nitrateinträge aus dem Binnenland zur Eutrophierung. Nach Umweltbundesam (UBA) fand bis 2006 zwar eine Reduzierung der Nitrateinträge in die Nordsee statt, nach 2006 wurde jedoch wieder eine leichte Zunahme festgestellt. Diese könnte nach UBA unter anderem auf den verstärkten Anbau von Energiepflanzen für die Biogaserzeugung zurückzuführen sein. Der VSR-Gewässerschutz fordert, dass der Einsatz von Energiepflanzen in den entstehenden Biogasanlagen nicht mehr gefördert wird. Da aber die Altanlagen, die per Gesetz einen auf 20 Jahre gesicherte Bestandsschutz mit entsprechender Vergütung aufweisen, muss der Anbau von Mais möglichst durch Wechseln auf andere ökologisch sinnvollerer Energiepflanzen verlagert werden. In Regionen wie beispielsweise auch in den Landkreisen Rotenburg an der Wümmme und Soltau-Falingbostel, in denen eine viel zu große Menge an Gärrresten und Gülle produziert werden, ist es wichtig, dass die Novellierung der Düngeverordnung möglichst schnell umgesetzt wird. Je länger sich die Bundesregierung mit der Überarbeitung Zeit lässt umso größer werden die Belastungen. Kontakt: Dipl.-Phys. Harald Gülzow, Tel. 0170-3856076 Auszug aus PM vom VSR-Gewässerschutz