„Catch and Release“ verboten – Senat erzürnt Berliner Angler

Beim Thema Catch and Release gerät man schnell in hitzige Diskussionen. So ziemlich jeder – auch Nichtangler – hat seine ganz eigene Meinung dazu. Foto: O. Portrat

Das bei Anglern sehr bliebte "Catch and Release" soll in Berlin künftig kriminalisert werden.

Die Streetfischer-Szene in Berlin ist entsetzt. Eine Neufassung der Fischereiordnung der Hauptstadt sieht vor, das Zurücksetzen von Fischen – das sogenannte „Catch and Release“ – zu kriminalisieren. Die Fischereiordnung ist noch gar nicht beschlossen, doch Hauptstadt-Angler gehen bereits jetzt auf die Barrikaden. Für sie kommt ein entsprechendes Verbot einer mittelschweren Katastrophe gleich.

„Catch and Release“ – was soll sich ändern?

Die alte Version der Berliner Fischereivorschriften besagt, dass jeder, der Fische fangen möchte , einen nachvollziehbaren Grund dafür braucht. Dieser ist im Wesentlichen mit dem Nahrungserwerb gegeben. Grundsätzlich gilt also: Wer beim Angeln Erfolg hat und einen Fisch fängt, sollte diesen auch verwerten.  Für diese Regel gibt es drei Ausnahmen. Der Fang muss und darf zurückgesetzt werden, wenn

  • es sich um eine geschützte Art handelt
  • der Fisch das erforderliche Mindestmaß nicht aufweist
  • der Fisch während der artenspezifischen Schonzeit gefangen wurde

In diesen Fällen muss der Fisch schonend und überlebensfähig zurückgesetzt werden. Sollte der Fisch nicht überlebensfähig sein, so muss er laut Verordnung getötet und ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Eine Mitnahme und Verwertung des Fisches (beispielsweise zum Nahrungserwerb) ist untersagt. Die neue Fassung sieht nun vor, dass das Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen, die man nicht verwerten möchte, verboten ist. Vereinfacht gesagt: Wer auf Barsch als Zielfisch angelt, aber einen Hecht fängt und diesen nicht verwerten möchte, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er den Hecht nicht tötet und zurücksetzt. Fische, die nicht geschützt sind oder eine Schonzeit haben, müssen also immer sterben, wenn sie geangelt werden. „Catch and Release“ ist dann nur noch eine Utopie.

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Was bedeutet die Änderung für die Gewässer?

In einer Petition an den Berliner Senat erklärten Angler aus der Hauptstadt  ihren Unmut über die neue Fischereiordnung – und führten sogar Alternativvorschläge wie Entnahmefenster auf. Bislang ohne Erfolg, der Senat stellt sich quer. Für die Diversität der Gewässer und innerhalb der einzelnen Arten wäre die neue Fischereiordnung ohnehin eine Katastrophe. In Berlin haben zum Beispiel Barsche weder Mindestmaß noch Schonzeit und können ganzjährig geangelt werden – nach dem neuen Gesetz müssten sie also immer sterben.

Auch als unbeabsichtigter Beifang. Ein Entnahmefenster könnte dem entgegenwirken und würde auch den kapitalen Fischen des Gewässers zu Gute kommen, die eine ökologisch wertvolle Funktion inne haben. Denn das Gesetz sieht zwar ein Mindestmaß vor, aber keine maximale Größe. Daher würde die neue Fischereiordnung auch kapitale Fische empfindlich treffen. In ihrer Petition verweisen die Streetfisher auf entsprechende Studien der Humboldt-Universität, die belegen dass besonders große Fische eine wichtige Rolle in der Reproduktion einnehmen.

Ob die neue Ordnung in dieser Form auch letztendlich umgesetzt wird, bleibt weiter offen und hängt wohl einzig und allein am Senat. Klar ist jedoch, dass bei einer derartigen Gesetzesänderung viele Berliner Angler ihre Mitgliedschaft in den Angel- und Fischereiverbänden der Hauptstadt kündigen und nach Brandenburg ins „Exil“ abwandern würden.

Quelle: rbb24.de


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