Offener Brief: Gewässer in Sachsen-Anhalt sollen durchlässig werden

Die Bode in Sachsen-Anhalt sollte längst den Wasserrahmenrichtlinien entsprechen. Doch getan hat sich seit zwei Jahrzehnten wenig. Der Verein „Interessengemeinschaft Bode-Lachs“ veröffentlichte nun einen offenen Brief an den Umweltminister.

Das Wehr der Bode bei Oschersleben. Über 90 Prozent der Gewässer in Sachsen-Anhalt entsprechen nicht den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.

Bild: IG Bode-Lachs

Das Wehr der Bode bei Oschersleben. Über 90 Prozent der Gewässer in Sachsen-Anhalt entsprechen nicht den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.

Der kleine Verein „Interessengemeinschaft Bode-Lachs“ setzt sich für durchlässige Gewässer ein, damit Wanderfischarten wie Lachs, Meerforellen, Störe und Schnäpel freien Durchgang von und zu ihren Laichplätzen erhalten. Dass die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die das garantieren soll, noch immer nicht umgesetzt worden ist, stößt den Mitgliedern auf. Sie haben daher einen offenen Brief an den Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) verfasst. Darin fordern sie ihn auf, die Bestimmungen für Sachsen-Anhalt endlich – nach über 20 Jahren – umzusetzen.

Offener Brief zur EU-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Willingmann,

in Wahrung unserer satzungsgemäßen Aufgaben als Gewässerschutzverein mit dem Status einer anerkannten Naturschutzvereinigung, sowie als Bürger von Sachsen-Anhalt wenden wir uns aufgrund der schlimmen Zustände unserer Fließgewässer nun an Sie persönlich. Mehr als 95% der berichtspflichtigen Gewässer unseres Landes befinden sich auch nach 24 Jahren Laufzeit der EU – Wasserrahmenrichtlinie leider noch immer fernab der Vorgaben dieser verantwortungsvollen Rechtsvorgabe, die dem Schutz unserer aller Lebensgrundlage dienlich ist.

Neben den strukturellen und qualitativen Defiziten sehen wir in den zahllosen Querbauwerken eine der Hauptursachen für die gewässerökologischen Probleme in unseren Flüssen, die durch den Betrieb von Wasserkraftanlagen (WKA) noch deutlich verschärft werden.

So warnt z.B. auch das landeseigene Gewässerentwicklungskonzept ,,Untere Bode“ (ELLMANN et al. 2012) deshalb ausdrücklich vor dem Bau und der Rekonstruktion von Wehren und WKA. Insgesamt 65 Fachwissenschaftler äußerten sich erst kürzlich hierzu in einem entsprechenden Memorandum (zu lesen beim IGB Berlin).

Die Rote Liste der Süßwasserfische (FREYHOF et al. 2023) musste gegenwärtig durch zahlreiche weitere Arten erweitert werden, die sich durch degradierte Flüsse bzw. Lebensräume und industrielle Verschmutzungen im Abwärtssog befinden. Insbesondere die auf Durchwanderbarkeit der Flüsse angewiesenen Wanderfischarten (u.a. Stör, Lachs, Schnäpel, Maifisch oder Meerneunauge) gelten fast überall als verschollen. Nahezu alle typische Fließgewässerarten weisen einen Gefährdungsstatus unterschiedlichen Grades auf.

Keine Fischwechsel vorhanden

In Sachsen-Anhalt verfügt bis heute nur ein Bruchteil der Stauanlagen und kaum eine der Wasserkraftanlagen über die seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschriebenen Fischwechsel- und -schutzanlagen, so dass vor allem bei diesen bis heute der Niedergang der Fischbestände durch Mortalitäten und blockierte Wanderwege immer weiter vorangetrieben wird. Trotz der gesetzlichen Vorgaben gab es hier bislang keine einzige Anordnung zur entsprechenden Nachrüstung,obwohl die Umsetzung der WRRL in den Koalitionsverträgen früherer Landesregierungen verankert war und es im aktuellen ebenfalls ist.

Wie aus dem Protokoll der Sitzung des Umweltausschusses im Landtag vom 21.09.2022 hervorgeht, wollen Sie die Fristen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 einhalten, nur können wir uns derzeit nicht vorstellen, wie dieses Ziel noch als realistisch angesehen werden kann, wenn kaum Fortschritte bei den Gewässerzuständen und der Durchwanderbarkeit unserer Fließgewässer zu verzeichnen sind.

Wasserhindernisse jetzt abbauen

Aus unserer Sicht und unter Berücksichtigung aktueller Fachvorgaben (DWA 2014) wäre es ein erster und in höchstem Maße effektiver Schritt, einen Rückbau der unzähligen Wehre in unseren Flüssen zu veranlassen, die seit vielen Jahren ohne gültiges Wasserrecht, oft auch ohne Nutzung bzw. Nutzen in unseren Flüssen stehen und die Umsetzung der WRRL, wie auch die aktuellen Renaturierungsziele der EU bzgl. frei fließender Flüsse blockieren.

Parallel hierzu sehen wir hier auch die Gefahr, dass bei Inkrafttreten der geplanten Novellierung des Wassergesetzes in ungeänderter Form zahlreiche neue Probleme geschaffen werden, die nicht mit den Zielen der WRRL und FFH-RL zu vereinbaren sind. Unsere Stellungnahme hierzu liegt Ihrem Haus bereits vor.

Als weiteres gravierendes Problem erachten wir die noch immer zu beobachtende, sehr traditionsorientierte maschinelle Gewässerunterhaltung, die ebenfalls kaum aktuelle Fachvorgaben (DWA M 610) berücksichtigt, die Fließgewässerlebensräume immer weiter degradiert und nicht zur Gewässerentwicklung im Sinne des WHG beiträgt. Zu diesem Thema hatten wir kürzlich ein fachanwaltliches Papier erarbeiten lassen, welches wir bei Bedarf übersenden können.

Gesetzliche Vorgaben durchsetzen

Die Veranlassung zur Herstellung gesetzlich vorgeschriebener Zustände wäre nach unserer Auffassung ein erster und wichtiger Schritt, einhergehend mit den fehlenden und jedoch dringend notwendigen Renaturierungen an unseren Fließgewässern, um dem zukunftsweisenden Rechtsakt der EU-Wasserrahmenrichtlinie endlich gerecht zu werden. Die immer kostbarer werdende Ressource Wasser als Lebensgrundlage und essentielles Element des Klimaschutzes muss in Sachsen-Anhalt endlich entsprechend gewichtet und die Versäumnisse der zuständigen Behörden und Bewirtschafter beseitigt werden.

Wir erwarten daher von Ihnen, Ihrer Verantwortung als zuständiger Fachminister nachzukommen und umgehend eine Konzeption zu entwickeln, wie die zeitlichen und inhaltlichen Ziele in den verbleibenden Jahren umgesetzt werden sollen.

Aufgrund der zeitlichen Brisanz erachten wir eine vierteljährliche Information der relevanten Umweltvereinigungen zur Umsetzung des Maßnahme- und Bewirtschaftungsplans als zielführend.

Gleichzeitig möchten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Erfüllung der Forderungen der EG- WRRL und EG-FFH-RL versichern, stehen für eine konstruktive Zusammenarbeit gerne zur Verfügung und reichen Ihnen die Hand!

Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft Bode-Lachs e.V

IG Bode-Lachs sucht Unterstützer

Wer die Interessengemeinschaft Bode-Lachs e.V. unterstützen möchte und sich ebenfalls für Wanderfische einsetzen will, findet nachfolgend dazu alle Informationen.

Interessengemeinschaft Bode-Lachs (IBGL) e.V.

Adresse: Hohe Straße 17 • 39387 Oschersleben (Bode)

Bankverbindung: Kreissparkasse Börde • IBAN: DE11 8105 5000 0501 0301 58 • BIC NOLADE21HDL Vereinsregister-Nr.: VR 5443


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