Anzeige gegen Angler: Tierrechtsorganisation scheitert mit Klage

Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist laut Tierschutzgesetz verboten. Das wusste auch Johannes H., der in seinem YouTube-Video einen toten Barsch anköderte, um damit einen hungrigen Räuber aus der Reserve zu locken. Doch das brachte ihm eine Anzeige ein, die jetzt wieder eingestellt wurde.

Es ist einfach nur Willkürlich, wie eine große Tierrechtsorganisation mit Klagen um sich wirft, wenn es um das Thema Angeln geht. In diesem Fall traf es  Johannes H. aus St. Pölten (Österreich). In seinem YouTube-Video ist zu sehen, wie er beim Friedfischangeln plötzlich einen Hechtbiss bekam. Gleich zweimal stürzte sich der geheimnisvollen Räuber auf die am Haken hängenden Friedfische, welche regulär auf den Köder am Haken gebissen hatte. Kurzerhand drehte Johannes den Spieß um, und tauschte den Friedfischköder gegen einen Barsch.

Dies ist auch der Aufhänger für die Tierrechtsorganisation, eine Klage gegen den Angler einzuleiten. Begründung: Johannes H. angelt mit einem lebenden Köderfisch. Doch davon ist im Video nichts zu erkennen. Der Barsch, der angeködert wird, ist eindeutig tot nur wollte das die Organisation anscheinend nicht sehen und stellte kurzerhand Strafanzeige gegen den Angler. Im Video geht es um die Stelle bei 5:02 Minuten.

Anzeige gegen Angler abgelehnt

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten, die sich mit dem Fall beschäftigte, sah ebenso keine Lebenszeichen mehr in dem Köderfisch und stellte das Verfahren ein. Begründung: „Es besteht kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung“. Auf der österreichischen Newsseite heute.at äußert sich Johannes nach dem Urteil folgendermaßen: „Ich wusste zwar, dass es nur falsche Unterstellungen waren, dennoch bin ich erleichtert, dass das Verfahren eingestellt wurde.“ 

Beim Friedfischangeln bekam Johannes mehrmals Bisse von einem Hecht. Am Ende konnte er den Räuber sogar tatsächlich fangen aber es brachte ihm auch die Anzeige ein. (Beispielfoto) Foto: BLINKER/E. Hartwich

Beim Friedfischangeln bekam Johannes mehrmals Bisse von einem Hecht. Am Ende konnte er den Räuber sogar tatsächlich fangen aber es brachte ihm auch die Anzeige ein. (Beispielfoto) Foto: BLINKER/E. Hartwich

Wie die Tierrechtsorganistaion auf den 22-Jährigen aufmerksam wurde, ist ein Rätsel. Auch er selbst kann es sich nicht erklären, warum gerade er mit solchen Anschuldigungen in Verbindungen gebracht wird. das Video auf YouTube hat mittlerweile fast 340.000 Aufrufe.

Unter dem Video gibt Johannes nach dem Vorfall auch ein kurzes Statement ab: „Wegen eines Vorwurfs des Angelns mit lebenden Köderfisch und der Tierquälerei in diesem Video: Ich bin Angler seit ich 3 Jahre alt bin und habe in diesem Hobby meine Liebe zur Natur und zu den Fischen gefunden. Einen lebendigen Fisch als Köder zu verwenden, ist erstens gesetzlich verboten und zweitens moralisch verwerflich. Niemals würde ich einen Fisch auf diese oder andere Art und Weise quälen. Bei mir hört der Tierschutz nicht an der Wasseroberfläche auf, daher angle nachhaltig nach einem festgelegten Entnahmefenster („Küchenfenster“), das heißt, es werden nur Fische entnommen, die eine Größe zwischen dem gesetzlichen Mindestmaß und dem festgelegten Maximum aufweisen, da große Fische wichtig für die Reproduktion sind, weil sie mehr Nachwuchs mit höherer Überlebensrate produzieren. Die derzeitige Situation motiviert mich dazu, in künftigen Videos die schonende Landung und das mögliche Zurücksetzen des Fisches aus besseren und schöneren Perspektiven zu zeigen, um den Fisch nicht nur als Angler sondern auch filmtechnisch mehr zu würdigen.“ 


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