Sachsen-Anhalts Flüsse befinden sich trotz gegenteiliger Rechtsvorgaben noch immer in einem desaströsen Zustand. Die Gründe hierfür sind allgemein bekannt und wurden auch nach unzähligen, umfangreichen und ehrenamtlichen Initiativen durch die IG Bode- Lachs auf ministerialer, behördlicher und parlamentarischer Ebene bis heute nicht beseitigt! Einer der Hauptgründe für den schlechten Zustand unserer Gewässer liegt zweifelsfrei im § 40 (4) WG LSA, der auch nach 25 Jahren legislatur- und regierungsübergreifend nicht vollzogen wurde. Also jetzt: Flüsse frei!
Flüsse frei: Ein Amt bringt Pflichten mit sich!
Vor diesem Hintergrund fordern wir den amtierenden Umweltminister nun mittels Resolution auf, sich nicht länger wegzuducken und den Pflichten nachzukommen, die sich aus seinem Amt ergeben!
Über die Resolution geben wir allen Bürgern, Vereinen, Verbänden usw. die Möglichkeit, sich für den Vollzug geltender Gesetze und der damit verbundenen Wiederherstellung von aquatischen Naturlebensräumen einzusetzen und der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen! Jede Unterstützung ist willkommen!
Bild: IG Oschersleben
Hier haben es Fische schwer, aufzusteigen. Das Wehr in Oschersleben vor dem Abriss.
Die Resolution an die Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum sofortigem Vollzug des § 40 (4) WG LSA
Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Willingmann,
Die überwältigende Mehrheit der Fließgewässer in Sachsen-Anhalt befindet sich auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der EU-WRRL in einem schlechten Zustand.
Als eine der Hauptursachen hierfür sind zweifelsfrei die unzähligen Wehre in unseren Flüssen zu benennen, die trotz der Vorgaben des § 40 (4) WG LSA seit 25 Jahren ohne Hochwasserschutzfunktion, ohne Nutzung und ohne gültigem Wasserrecht noch immer in unseren Flüssen stehen, weiterhin die Fließgewässerlebensräume zerstückeln und für eine Vielzahl an weiteren, massiven Problemen verantwortlich sind, die eine Zielerreichung von EU- Wasserrahmen- und FFH-Richtlinie unmöglich machen!
Bis heute sehen wir keinen Vollzug der gesetzlichen Vorgaben des § 40 (4) WG LSA, vielmehr jedoch Maßnahmen, die bereits des Gewässerentwicklungskonzepten und damit den geltenden Rechtsvorgaben diametral entgegenstehen!
Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf, den sofortigen Vollzug des bisher ignorierten Paragraphen zu veranlassen, um damit in den Flüssen wie Bode, Selke und anderen die benötigten Lebensräume und die Fließgewässerfunktionen wiederherzustellen und somit auch der geplanten, historisch bedeutsamen und von einer breiten Öffentlichkeit begrüßten Wiederansiedlung der ausgerotteten Wanderfischarten Lachs und Meerforelle die Grundlage für deren Erfolg zu bereiten.
Da § 40 Abs. 4 WG LSA von den zuständigen Wasserbehörden flächendeckend nicht beachtet wird, sind Sie als zuständiger Minister verpflichtet, einen rechtmäßigen Vollzug des § 40 Abs. 4 WG LSA durch Erlass sicherzustellen. Dabei weisen wir darauf hin, dass aufgrund der materiellen Pflichten des nationalen und des europäischen Rechtes, die insbesondere aus der WRRL, der FFH-RL, § 34 WHG und § 44 FischG folgen, nicht nur Außerbetriebsetzungsverfahren einzuleiten, sondern diese in der Regel mit dem Ergebnis einer Beseitigung der Wehre und der Herstellung von naturnahen Solegleiten abzuschließen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Heimo Reilein (IG Bode-Lachs)
Wanderfische sollen wieder heimisch werden
Ein weiterer Grund für die Durchgängigkeit der Bode ist der Wunsch, wieder Lachse und Meerforellen in den Flüssen ansiedeln zu wollen. Eine Wiederkehr dieser Wanderfische ist aufgrund der vielen Wehranlagen und anderer Bauwerke zur Zeit allerdings nicht möglich.
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