Der Landesfischereiverband Westfalen-Lippe (mit Sitz in Münster) hat mit sofortiger Wirkung die Nutzung von Setzkeschern zum Hältern von Fischen in den von ihm gepachteten Kanälen untersagt. Dieses gilt für die Pachtstrecken am Dortmund-Ems- Kanal, Rhein-Herne-Kanal, Wesel-Datteln-Kanal und Dattel-Hamm-Kanal.
Begründet wird das Verbot damit, dass es zu Anzeigen von Anglern durch die Wasserschutzpolizei gekommen ist, weil Setzkescher tierschutzrechtlich fraglich seien. Ob allerdings ein Angler für das Hältern von Fischen je einen Strafbefehl erhalten hat, ist bislang wohl nicht bekannt. Bei vielen Vereinen und auch bei Anglern, die nicht dem LFV angehören, stößt das Verbot auf totales Unverständnis.
In vielen Kanalabschnitten herrscht kein derart hoher Schiffsverkehr, dass eine Gefährdung von Fischen, die zum späteren Verzehr in mindestens 3,50 Meter langen Setzkeschern, die zudem einen Durchmesser von wenigstens 50 Zentimeter haben, gegeben ist. Da das Verbot auch für Altarme ohne Schiffsverkehr gültig sein soll, ist es noch weniger nachvollziehbar. Nach Meinung vieler Angler vertritt der LFV hier wohl nicht die Interessen seiner Mitglieder.
Dieter Schröder