Der Verband Deutscher Karpfenangler Clubs (VDKAC) vertrat als Bundesverband der organisierten Karpfenangler am 8. Februar bei der Verbandsausschusssitzung des Deutschen Angelfischer Verbands (DAFV) in Göttingen die Interessen der Karpfenangler in Deutschland. Der Verbandsausschuss des DAFV ist ein Spitzengremium des DAFV, in dem wesentliche Beschlüsse durch die 42 Mitgliedsverbände gefasst werden und ein reger Austausch stattfindet. Der Verbandsausschuss tagt mehrmals im Jahr.
Wesentliche inhaltliche Punkte der aktuellen Verbandsausschusssitzung waren die Leitlinien des DAFV, zu denen der VDKAC bereits im Vorfeld wesentliche Grundsatzideen gegenüber dem Präsidium und den Mitgliedern des Verbandsausschusses vorgebracht hatte. Der VDKAC tritt dafür ein, dass die Angler in Deutschland als Naturschützer wahrgenommen werden und der Angelsport als Teil des Naturschutzes durch den DAFV vertreten wird. Dennoch sollte die Unterstützung der Interessen der Anglerinnen und Angler auch in den Leitlinien zuvorderst genannt werden. Der VDKAC sprach sich im Rahmen der Verbandsausschusssitzung zudem für einen gesetzeskonformen, nachhaltigen Umgang mit den Fischbeständen aus, bei denen der Angler nicht-sinnvoll verwertbare Fische in das Fanggewässer zurücksetzen soll. Die im Leitlinienentwurf genannte Berücksichtigung fischereiwissenschaftlicher Erkenntnisse in diesem Zusammenhang wird ausdrücklich begrüßt. Neben der selektiven Entnahme kann auch ein sogenanntes Küchenfenster zur Verbesserung und nachhaltigen Stärkung der Bestände verschiedener Fischarten beitragen. Der VDKAC wird mittlerweile im Verbandsausschuss als gleichwertiges Mitglied akzeptiert und seine Meinung ist vielfach geschätzt, resümiert der 1. Vorsitzende des VDKAC, Sven Brux. Der VDKAC tritt konstruktiv für die Belange der Karpfenangler in der deutschen Angelpolitik ein und wird dies auch zukünftig engagiert tun, so Sven Brux weiter. Wesentliche Tätigkeitsfelder sieht der VDKAC in einem Austausch mit anderen Anglergruppen, einer stärkeren regionalen Präsenz und dem Abbau von anglerfeindlichen gesetzlichen und/oder verbandsseitigen Reglementierungen. Hier sei beispielhaft das regional immer noch existierende Verbot des Nachtangelns genannt. Weitere Infos: www.vdkac.de