In Oldenburg in Holstein haben sich die Vertreter des ostholsteinischen Angeltourismus getroffen und einen gemeinsamen Schutz- und Klagefond gegen das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geplante Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt eingerichtet. Mit der Gründung des Fonds haben sich die im Verband der Bäder- und Hochseeangelschiffbesitzer organisierten Angelkutterkapitäne verpflichtet 15.000 Euro in den Fond einzuzahlen. Weitere Beiträge werden folgen.
„Unser gemeinsames Ziel ist die Verhinderung des Verbotes der Freizeitfischerei in den geplanten Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee sowie die Vertretung der Interessen all derer, die vom geplanten Verbot betroffen werden“, so Willi Lüdtke vom Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffbesitzer.
Angelverbot in Nord- und Ostsee notfalls mit Rechtsmitteln kippen
„Die Gründung eines gemeinsamen Schutz- und Klagefonds ist die effektivste Möglichkeit zur Gewährleistung einer bestmöglichen juristischen Vertretung unserer gemeinsamen Interessen. Nach wie vor ist die Verhinderung des Angelverbotes unser vorrangiges Anliegen. Sollte uns dies (wider Erwarten) nicht gelingen, werden wir zur Wahrung unserer Interessen Rechtsmittel einlegen müssen. Wir sehen, wenn nötig, gute Chancen, spätestens auf gerichtlichem Wege dieses sinnlose Verbot der Freizeitfischerei verhindern zu können“, erklärt Jens Meyer von der Allianz gegen das Angelverbot.
Das BMUB plant zum Schutz der Meere ein komplettes Verbot der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten der AWZ in der Nord- und Ostsee. Betroffen vom Verbot sind die Gebiete „Borkumer Riffgrund“, „Sylter Außenriff“, „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und Pommersche Bucht – Rönnebank“.
Obwohl schon seit mehreren Monaten Politik und Verbände massiv gegen die Pläne intervenieren, blieb das Bundesumweltministerium bisher bei seiner kompromisslosen Position. Lediglich kleinere, kosmetische Korrekturen an der Gebietskulisse wurden erwogen. „Wir fordern weiterhin ein komplettes Streichen des Verbotes der Freizeitfischerei in den Verordnungsentwürfen“, erklärt Willi Lüdtke.
Unterstützung durch Umweltminister
Neben den zahlreichen Mitgliedern der Allianz haben sich inzwischen auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und die drei Umweltminister der norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gegen das ungerechtfertigte Verbot ausgesprochen.
Nach den letzten Verordnungsentwürfen begründet das BMUB das Angelverbot in den Schutzgebieten mit den hohen Fängen der Freizeitfischerei auf Dorsch. Diese nicht haltbare Begründung für ein generelles Angelverbot ist spätestens nach der Entscheidung der EU-Fischereiminister zur deutlichen Absenkung der Dorschquote und die erstmalige Einbeziehung der Angler in das Dorschmanagement mit einem Tagesfanglimit (bag limit) obsolet.