Seit Jahren war das Angeln in Neustadt in Schleswig-Holstein geduldet, obwohl es keine rechtliche Grundlage dafür gab. Das soll sich ab sofort ändern: Zum Angeln in Hafen brauchen Angler ab sofort einen Erlaubnisschein – dieser ist jedoch leicht erhältlich und kostet nur insgesamt 12 Euro pro Jahr.
Diesen Schein brauchst Du für das Angeln im Hafen von Neustadt
Der Erlaubnisschein für den Neustädter Hafen kann von jedem (Angel-)Touristen erworben werden. Die Stadt stellt den Schein für jeweils ein Jahr aus. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 10 Euro kostet der Schein selbst, weitere 2 Euro beträgt die Servicegebühr für die Ausstellung. Wer den Schein besitzt, ist damit ganzjährig zum Angeln im Hafen von Neustadt berechtigt. Besonders für Heringsangler war der Neustädter Hafen schon immer eine ausgezeichnete Adresse.
Anders verhält es sich mit dem Angelschein für das Neustädter Binnenwasser. Dieser bleibt den Einwohnerinnen und Einwohnern von Neustadt selbst vorbehalten. Das Angeln von der Hafenbrücke bleibt außerdem auch weiterhin verboten. In beiden Erlaubnisscheinen für das Angeln in Neustadt wird auf das Verbot hingewiesen.
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Das Angeln in Neustadt hat eine lange Geschichte
In der Stadt Neustadt in Holstein galt seit langer Zeit ein selbstständiges Fischereirecht, das sich auch auf den Hafen erstreckte. Während die Netzfischerei bereits seit dem Mittelalter ausschließlich durch das Neustädter Fischeramt von 1474 e.V. ausgeübt wird, duldete man das private Angeln im Hafen von Neustadt seit vielen Jahren. Dabei war es nicht ganz rechtskonform.
Die neue Regelung, mit der man einen Erlaubnisschein zum Angeln im Hafen von Neustadt braucht, stellt das Angeln auf eine rechtlich sichere Basis. Darauf haben sich die Stadt und das Fischeramt geeinigt.
Hier bekommst Du den ErlaubnisscheinDer Schein für das Angeln im Hafen von Neustadt ist an folgenden Ausgabestellen erhältlich:
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