Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Barbara Hendricks (SPD) hat am 22. September 2017, zwei Tage vor der Bundestagswahl, ein Angelverbot in Schutzgebieten der Ost- und Nordsee unterschrieben. Betroffen sind folgende Gebiete:
- Borkum Riffgrund
- Fehmarnbelt
- Kadettrinne
- Pommersche Bucht – Rönnebank
- Sylter Außenriff
Bereits im Oktober letzten Jahres haben Angelkutterkapitäne einen Schutz- und Klagefond gegründet, um gegen das Angelverbot in den Schutzgebieten vorzugehen. Doch leider war dieser Versuch vergebens. Nun stehen nicht nur Existenzen auf dem Spiel, sondern auch die Freiheit des Angeln wird damit beschnitten. „Wir haben dieses zur Kenntnis genommen. Ideologie hat gegenüber der Vernunft gesiegt. Jetzt gilt unsere ganze Anteilnahme den ohne Not in ihrer Existenz bedrohten Familien an der strukturschwachen deutschen Küste.“, so Lars Wernicke vom Organisationsteam Anglerdemo, die sich ebenso gegen das geplante Angelverbot stark gemacht haben.
Fehlende Begründung für Angelverbot in Schutzgebieten der Ost- und Nordsee
„Ich weiß nicht, wie wir das überleben sollen“, sagt Kutterkapitän der MS „Südwind“, Willi Lüdtke gegenüber der Kieler Nachrichten. So wie er, sind auch viele andere Angekutter von dem Angelverbot betroffen. Sie haben gehofft, sie haben gebangt und am Ende letztendlich doch verloren. Die Gründe, warum das Verbot durchsetzt wurde, sind jedoch völlig unklar. Denn es wird damit in keiner Weise der Schutz der Meere gefördert, solange Fischer, Kreuzfahrt- und Containerschiffe über diese Schutzgebiete hinweg fahren und weiter durch Schadstoffeinträge und Fischfang die Gebiete nachhaltig schädigen.
Doch warum dieses Verbot nur uns Angler betrifft, dass weiß Frau Hendricks nur alleine. Vor allem wenn man bedenkt, dass aus eignen Reihen der SPD, genauer gesagt von Bettina Hagedorn, stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Schleswig-Holstein, im April zur Fishing Masters Show auf Fehmarn eine offene Stellungnahme gab. Dort sprach sie sich gegen das Angelverbot aus. Nun, ein halbes Jahr später, hat auch dies nichts gebracht.
Auch der Deutsche Angelfischer Verband e.V. (DAFV) kritisiert diese Entscheidung auf seiner Homepage aufs Schärfste. Der DAFV sieht, dass in dem Diskussionsprozess der letzten eineinhalb Jahre das Ministerium sich bewegt hat, die Gebiete, in denen das Angeln verboten ist, deutlich verkleinert und auch zeitliche Begrenzungen gesetzt wurden. Es ist gleichwohl fraglich, ob für den Meeresschutz diese Verbote mehr sind als reine Symbolpolitik. Sachlich sind sie nicht begründet.
Der DAFV befürchtet, dass Angelverbote auch in den Schutzgebietsverordnungen der Länder Schule machen werden. Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverband, möchte das Verbot nun genau prüfen und danach entscheiden, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Bestand hätte.