Schleppangler befürchten einschneidende Beschränkungen mit der Neufassung der Küstenfischereiverordnung (KüFVO) in Mecklenburg Vorpommern. Von Mitte September bis Mitte März soll der Einsatz von geschleppten Handangeln im Abstand bis zu einem Kilometer von Land verboten werden.Trotzdem hofft man noch auf eine Einsicht der Behörden.
Schwerin. Angler auf der Ostsee befürchten mit der Neufassung der Küstenfischereiverordnung (KüFVO) in Mecklenburg-Vorpommern einschneidende Beschränkungen. Im Gespräch ist, den Einsatz von geschleppten Handangeln in der Zeit vom 15.9. bis zum 15.3. im Abstand von bis zu einem Kilometer von Land zu verbieten. Vorgeblich soll dies dienen, die Meerforellenbestände besser zu schützen und Schäden an den Stellnetzen von Berufsfischern zu verhindern. In Anhörungen im Vorfelde wurde die Notwendigkeit für diese Beschränkungen indes nicht aufgezeigt und bei den Betroffenen bleibt der Verdacht der behördlichen Willkür. So wurden bei von einem Fischer gesammelten Angelgeräten deutlich unter 10 Prozent als Schleppangelzubehör identifiziert. Und das, obwohl der Fischer seine Netze in einem von Schleppanglern reich frequentierten Gebiet stellt. Der Schutz der Meerforellenbestände wird von den betroffenen Anglern, die vom Boots-Angler-Club (BAC) vertreten werden, selbst aktiv und nachhaltig verfolgt: So wurden in den letzten Jahren über 40.000 Euro zur Wiedereinbürgerung von Wandersalmoniden aufgebracht. Jeglicher Nachweis fehlt, dass die Beschränkung der Schleppangler zum Erhalt der Bestände notwendig sein würde. Zumal die Fischer ihre Stellnetze weiterhin bis dicht ans Ufer stellen dürfen und häufig alleine einem Netz in einer Nacht mehr Meerforellen zum Opfer fallen, als ein Durchschnitts-Angler im ganzen Jahr entnimmt. Zumal die Entnahme für Angler seit jeher auf drei dieser edlen Fische pro Tag beschränkt war und auch bleiben soll. Damit können andere Angler in dem vermeintlichen Schutzgebiet und -zeitraum weiterhin bis zu drei Meerforellen entnehmen. Nur die Schleppangler sollen zu ihrer Hauptsaisonzeit nicht mehr ufernah fahren dürfen. Brisant in dem Zusammenhang, dass diese Maßnahme vor allem die Eigner kleiner Boote trifft, die mit diesen Beschränkungen genötigt werden, sich riskant weit vom Ufer zu entfernen. Auch solche Boote, die es nur auf Dorsche abgesehen haben.
www.bootsanglerclub.de Andreas Weber (r.), Vorsitzender des Bootsanglerclubs, beim Meerforellenbesatz in einem norddeutschen Niederungsfluss: Über 40.000 Euro hat der Verein in den vergangenen Jahren für die Wiedereinbürgerung von Wandersalmoniden aufgebracht.
In Stellnetzen aufgefundene Angelgerätschaften: zum größten Teil der Pilkangelei zuzuordnen, aber die Schleppangler sollen dafür die Einschränkungen hinnehmen. www.bootsanglerclub.de