Ausgleich für Angelkutter: Landesregierung stellt 200.000 Euro zur Verfügung

Durch die Einführung der Fangbegrenzung (Baglimit) von Dorschen in der Ostsee, müssen Kutter-Betreiber zunehmend um ihre Existenz bangen. Nun zahlt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern einen Ausgleich für Angelkutter, die unter den Einahmeverlusten zu kämpfen haben.

Es wird für einen finanziellen Ausgleich für Angelkutter geben, da ihren Einnahmen durch das Baglimit deutlich zurückgegangen sind. Foto: W.Krause

Es wird für einen finanziellen Ausgleich für Angelkutter geben, da ihren Einnahmen durch das Baglimit deutlich zurückgegangen sind. Foto: W.Krause

Das Baglimit in der Ostsee, welches vorsieht, dass nur noch fünf Dorsche pro Angler und Tag mitgenommen werden dürfen, hat seine Spuren bei den Betreibern der Angelkutter hinterlassen. Die Zahlen der Angler sind Rückläufig und die Kapitäne haben mit erheblichen Verlusten zu kämpfen. Nun will die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern einen Ausgleich für Angelkutter zahlen. Der Chef der CDU-Landtagsfraktion, Vincent Kokert teile am Montag, den 03. September 2018 mit, dass landesweit für die zehn Kutter-Betreiber für das Jahr 2018 und 2019 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung stehen.

Diese Summe wird so aufgeteilt, dass jeder Betreiber pro Jahr etwa 15.400 Euro als Ausgleich erhält. Mit dieser Summe sollen die Betreiber Reparaturen, Versicherungen oder auch Abnahmegebühren bezahlen. Eine Entschädigung für den Verlust der Einnahmen auf Grund des Baglimits könne aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht gezahlt werden.

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Ausgleich für Angelkutter ist das Ergebnis des Baglimits

Für die Berufsfischerei wurde für 2017 die Dorschschonzeit in der westlichen Ostsee verlängert und dauert nun vom 1. Februar bis zum 31. März. Zusätzlich wurde die Fangquote um bis zu 56 Prozent im Vergleich zu 2016 reduziert (Wissenschaftler hatten Reduzierungen bis 88 Prozent empfohlen). Christian Schmidt (CSU), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, kündigte ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der betroffenen Fischer an und bezeichnete die Beschlüsse als „Grundlage für Nachhaltigkeit in der Ostseefischerei”.

Wir Angler sind ebenso von der Regelung betroffen, sodass wir auch unseren Beitrag zur Schonung der Dorschbestände leisten müssen. Dies geschieht in Form einer Tagesfangbegrenzung, die vielerorts auch bereits für andere Fischarten üblich ist. Die zulässige Tagesfangmenge pro Angler beträgt fünf maßige Dorsche zwischen April und Januar und drei maßige Fische während der „Berufsfischer-Schonzeit”. Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hatte für eine Anhebung des Dorsch-Mindestmaßes und eine für Angler verbindliche Schonzeit, jedoch gegen ein Fanglimit plädiert.


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