Die norwegische Regierung hat beschlossen, ab dem 1. Mai 2010 einen obligatorischen Sportbootführerschein einzuführen. Diese Regelung gilt für alle Bootsführer, die nach dem 1. Januar 1980 geboren sind und ein Freizeitboot steuern, das entweder länger als 8 Meter oder mit einem Motor über 25 PS ausgerüstet ist. Personen, deren Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1980 liegt, müssen keinen Bootsführerschein für das Angeln in Norwegen vorweisen.
Wer bereits einen gültigen Sportbootführerschein besitzt, muss keine neue Prüfung ablegen. Darüber hinaus ist ein Punkte-System geplant, wie es im Straßenverkehr angewendet wird: Es soll ermöglichen, Personen die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sie gegen Schifffahrtsregeln verstoßen. Diese Reglung soll auch für Bootsführer gelten, die vor dem 1. Januar 1980 geboren sind. (Carsten Meyer für BLINKER Online)