Dorsch-Fangquote Ausnahmeregelung: Politik fordert Aufhebung der Laichschutz-Fangverbote für Fischer

Mit einer neuen Dorsch-Fangquoten Ausnahmeregelung sorgt SPD-Europaabgeordnete Ulrike Rodust bei Anglern für Unmut. Sie will eine Aufhebung für Fischer von den bevorstehenden Laichschutz-Fangverboten in der westlichen Ostsee erreichen, während für Angler weiterhin Einschränkungen bestehen.

Wenn der Beschluss in Brüssel durchgesetzt wird, wovon die Politikerin Rodust ausgeht, dürfen bald während der Laichzeit trotz neuer Dorsch-Fangquote in den Küstengebieten ihre Netze auslegen. Foto: BLINKER

Wenn der Beschluss in Brüssel durchgesetzt wird, wovon die Politikerin Rodust ausgeht, dürfen bald während der Laichzeit trotz neuer Dorsch-Fangquote in den Küstengebieten ihre Netze auslegen. Foto: BLINKER

Die neue Dorsch-Fangquote 2017 ist erst seit wenigen Tagen in Kraft und schon soll es wieder eine Änderungen geben. Die SPD-Europaabgeordnete Ulrike Rodust setzt sich für die Aufhebung der Laichschutz-Fangverbote für Berufsfischer in der westliche Ostsee ein, wie die Lübecker Nachrichten berichten. Demnach sollen Fischer in den flachen Uferbereichen auch in der Schonzeit im Februar und Mai unbegrenzt mit kleinen Kuttern ihre Netze auslegen und so Dorsche fangen können. Die Begründung von Frau Rodust: Der Dorsch laicht unterhalb einer Tiefe von 20 Metern ab und somit ist der Schutz in den flacheren Küstenbereichen nicht nötig.

Dorsch-Fangquote Ausnahmeregelung: Wenn es nach der SPD-Europaabgeordneten Ulrike Rodust geht, dürfen bald Fischkutter in der Dorsch-Laichzeit im flachen Wasser ihre Netze auslegen. Foto: pb

Wenn es nach der SPD-Europaabgeordneten Ulrike Rodust geht, dürfen bald Fischkutter in der Dorsch-Laichzeit im flachen Wasser ihre Netze auslegen. Foto: pb

Der größte der Teil der Dorsche laicht in Wassertiefen von mehr als 20 Metern, jedoch sind die hungrigen Mäuler auch in den Flachwasserbereichen unterwegs. Genau diese Fische könnten die Berufsfischer dann frei nach Laune aus dem Wasser ziehen, während wir uns mit drei Fischen begnügen müssen. Sicherlich, bei den Fischern geht es um Existenzen und bei uns steht „nur“ das Hobby im Vordergrund. Dennoch sollte man auch mit Sicht der Angler auf dieses Thema schauen. Denn schließlich teilen wir uns alle das Meer und die dort lebenden Fischbestände. Und genau dieses gilt es zu beschützen und erhalten. Denn wenn nun wieder Ausnahmeregelungen geschaffen werden, bei den genauer dieser gefährdete Bestand mit angegangen wird, ist das für die zukünftigen Bestände sicherlich nicht förderlich.

Wenn das neue Ausnahmeregelung an der Ostsee durchgesetzt wird, gibt es bald für uns Angler keine strahlende Gesichter

Wenn das neue Ausnahmeregelung an der Ostsee durchgesetzt wird, gibt es bald für uns Angler keine strahlende Gesichter. Foto: S. Kaufmann

Sind auch wir Angler von der Dorsch-Fangquote Ausnahmeregelung betroffen?

Die Antwort lautet nein, wir sind nicht von der Ausnahmereglung betroffen. Demnach dürfen wir in der Laichsaison von Februar bis März höchstens drei Dorsche pro Tag fangen und mitnehmen. Eine perfide Situation, wenn man bedenkt, dass vor der Nase die Fischkutter ihre Netze auslegen und dort Tonnen Fisch aus dem Wasser holen und für uns Angler nach drei Fischen der Angeltag vorbei ist. Doch hier geht es nicht um das Wohl der Angler, so zumindest macht die Ausnahmeregelung aus der Politik den Anschein, sondern vielmehr um die Existenzen der Fischer, die in der Schonzeit durch die Dorsch-Fangquote 2017 deutlich weniger hätten fangen dürfen. Für viele Fischer hätte das das Aus bedeutet, denn diese sind von den Dorschfängen im ganzen Jahr abhängig.

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