Am Montag, den 8. Juli 2019, trafen sich Vertreter aus Politik, der Fischereiwirtschaft und Fischereiverbänden, in der Euro-Baltic Fischverarbeitungs GmbH in Sassnitz-Mukran (Mecklenburg-Vorpommern), um sich über einen möglichen Fangstopp für den Dorsch in der östlichen Ostsee auszusprechen. Nach Empfehlungen des Internationale Rates für Meeresforschung (ICES) befindet sich der Dorsch und Hering in einem biologisch schlechten Zustand. Daher sollen Fischer bis Ende des Jahres mit großer Wahrscheinlichkeit keine Dorsche mehr in der Region bis nach Rügen fangen dürfen und die Fangmenge für Hering reduziert werden.
Aber auch Angler wären von der neuen Regelung betroffen. Derzeit liegt das Baglimit bei sieben Dorschen, die pro Angler und Tag entnommen werden dürfen. Hier müssen sich Angler auf eine Reduzierung der Fangbegrenzung einstellen. Eine genaue Regelung wird diese Tage noch im Bundesministerium besprochen.
Angel- und Fischkutter unter hohem Druck
Besonders hart würde das Fangverbot die Betreiber von kleinen Fisch- und Angelkuttern treffen. Bereits durch die zurückliegenden Fangbegrenzungen gab es Umsatzeinbrüche. In strukturschwachen Küstenregionen ist der Angeltourismus eine wichtige Einnahmequelle, besonders außerhalb der Urlaubssaison. Als Lösung wurde vom Vizevorsitzenden des Landesverbandes der Kutter- und Küstenfischer, Michael Schütt, eine Stillegungsprämie gefordert, mit denen die Kapitäne eine Ausgleichszahlung erhalten, mit der sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können.
Der EU-Rat muss nun über die Fangverbote und Einschränkungen für Dorsch in der östlichen Ostsee beraten und wird zeitnah eine Entscheidung fällen. Das Ministerium hofft, dass Ausnahmen für die küstennahe Fischerei durchgesetzt werden. Mit einer Fangeinschränkung für Fischer und Angler ist aber auf jeden Fall zu rechnen.
Fangverbote und Einschränkungen für Dorsch
Am 28. Oktober 2016 wurde durch den EU-Rat erstmals in der Geschichte der Ostseeangelei eine Dorsch-Fangbegrenzung für Angler festgelegt und die Quote für die kommerzielle Fischerei um drastische 56 Prozent gegenüber 2016 gesenkt. Die Regelung für Angler beinhaltet, dass pro Tag nur noch fünf maßige Dorsche, mittlerweile sieben, entnommen werden dürfen (Tagesfangmenge = englisch „Baglimit“). In einer festgelegten Schonzeit, die in die Laichzeit fällt (1. Februar bis 31. März), sind nur 3 Dorsche pro Tag erlaubt.
Fangverbot in Mischgebieten? – Position des DAFV
Im Gebiet der Subdivision 24 (SD24) zwischen Rügen und Bornholm kommen sowohl Dorsche des östlichen Bestands, als auch des westlichen Bestands vor. Aufgrund der Bedrohung des östlichen Dorschbestands wird nun auch über ein generelles Fangverbot in diesem Bereich, der praktisch die gesamte Küste Mecklenburg-Vorpommerns umfasst, diskutiert. Auch ein Fangverbot für Heringe ist im Gespräch. Dazu hat der DAFV nun Stellung bezogen: Wissenschaftliche Erkenntnisse des TI haben gezeigt, dass sich die Dorsche aus dem westlichen Bestand eher in Küstennähe aufhalten, während die Fische aus dem östlichen Bestand eher auf dem offenen Meer vorzufinden sind. Demnach wäre der stark bedrohte östliche Bestand gar nicht so sehr vom Angeldruck betroffen.
Hinzu kommt, dass der Angeltourismus in Mecklenburg-Vorpommern eine große wirtschaftliche Bedeutung hat. Ein Fangverbot für Angler hätte aus Sicht des DAFV sehr geringe positive Folgen für die Fischbestände, dafür aber sehr negative Auswirkungen auf die Wirtschaft vor Ort. Angeln wird weltweit als „high value–low impact” Tourismus anerkannt. Das bedeutet, er hat einen hohen wirtschaftlichen Wert und nur geringe negative Auswirkungen. „Es ist nun Zeit die Vorteile der Angelfischerei in Europa zu erkennen, sie zu fördern und zu nutzen”, fordert der DAFV daher in seiner Stellungnahme.
Zusammengefasst spricht sich der DAFV also ganz klar gegen ein Fangverbot für Dorsch und Hering in der Ostsee zwischen Rügen und Bornholm aus.