Als „schönster Tag der Woche“ ist der Montag nicht bekannt. Für einen Mann vor der Ostseeinsel Fehmarn ist der Wochenstart jedoch noch weit unangenehmer verlaufen. Ein Petermännchen sticht den Angler, als er es vom Haken lösen will. Ohne das schnelle Eingreifen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hätten ihm womöglich schwere Verletzungen bis zum Kreislaufkollaps gedroht.
Petermännchen sticht Angler: So wird die Kuttertour zum Albtraum
Der Angler war auf dem Hochseeangelkutter „Tanja“ mit einigen anderen zum Angeln auf die Ostsee hinausgefahren. Angelglück war ihm an diesem Tag jedoch nicht beschieden. Statt Dorsch und Plattfisch fing er ein Petermännchen, eines der giftigsten Tiere Europas. Als der 37-Jährige versuchte, den Fisch vom Haken zu lösen, stach er ihn in die Hand.
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Der Kapitän des Kutters setzte um ca. 12:15 Uhr einen Notruf ab, woraufhin Seenotretter der DGzRS aus der Station Heiligenhafen ausfuhren, um den Verletzten an Land zu bringen. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 18 Knoten (ca. 33 km/h) fuhren die Retter die zwei Seemeilen auf die Ostsee hinaus. Sie konnten den Verletzten ohne größere Schwierigkeiten vom Kutter übernehmen – die See war ruhig, es herrschte nur eine leichte Brise. Auf der Rückfahrt nach Heiligenhafen versorgten die Seenotretter den Angler medizinisch, ehe sie ihn am Hafen dem Landrettungsdienst übergaben.
Eines der giftigsten Tiere Europas
Trotz ihrer geringen Größe sollte man Petermännchen nicht unterschätzen: Die Fische haben mehrere Giftstacheln, sowohl an den Kiemendeckeln als auch an der Rückenflosse. Ihr Stich ist schmerzhaft und führt zu starken Schwellungen an der betroffenen Stelle. In seltenen Fällen kann das Gift des Petermännchens einen Kreislaufkollaps und Herzrhythmusstörungen hervorrufen. Sollten Sie einen der Fische an der Angel haben, verwenden Sie unbedingt dicke Handschuhe, um ihn vom Haken zu lösen. Wer dennoch von einem Petermännchen gestochen wird, sollte die Stelle mit heißem Wasser (45°C) lassen, bis medizinische Hilfe eintrifft.
Quelle: DGzRS
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