Fehmarnbelt: Angler reichen Klage ein

Gegen das Angelverbot in der Schutzzone im Fehmarnbelt wird nun am Verwaltungsgericht Schleswig gerichtlich vorgegangen.

Da alle Proteste bislang keinen Erfolg gegen das Angelverbot im Fehmarnbelt erzielt haben, wird nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Foto: BLINKER

Jetzt ist Schluss! Nach zahlreichen Protesten wie Unterschriftenaktionen und Angeldemos wird jetzt Klage gegen das Angelverbot im Fehmarnbelt beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Initiator ist Thomas Deutsch vom Hochseeangelbetrieb MS Einigkeit in Heiligenhafen. Er klagt stellvertretend für alle Angler und Angelkutterbetriebe und möchte damit erreichen, dass das Angelverbot im Fehmarnbelt aufgehoben wird. Nachdem alle Protestmärsche erfolglos blieben, ist das ein Schritt, der jetzt endlich Bewegung in Sache bringen soll.

Denn das Angelverbot gilt nur für Angler, während Fischkutter, Kreuzfahrt- und Containerschiffe weiterhin über die Schutzgebiete hinweg fahren und durch Schadstoffeinträge und Fischfang die Gebiete nachhaltig schädigen.

Barbara Hendricks (SPD) hat am 22. September 2017, zwei Tage vor der Bundestagswahl, ein Angelverbot in Schutzgebieten der Ost- und Nordsee unterschrieben und durchgesetzt. Die Begründung liegt im Rückgang der Dorschbestände, die durch das Angelverbot geschützt werden sollen. Doch eine wissenschaftliche Begründung für das Angelverbot liegt nicht vor. Neben dem Fehmarnbelt wurden auch im Borkum Riffgrund, Kadettrinne, Pommersche Bucht – Rönnebank und dem Sylter Außenriff Schutzzonen eingerichtet, in den das Angel ganzjährig bzw. zu bestimmten Zeiten verboten ist.

In diesen ausgewiesenen Schutzgebieten der nord- und Ostsee gilt ab dem 28.09.2017 ein Angelverbot. Grafik DAFV

In diesen ausgewiesenen Schutzgebieten der nord- und Ostsee gilt ab dem 28.09.2017 ein Angelverbot. Grafik DAFV/AngelWoche

Rückgang des Angeltourismus

Besonders der Angeltourismus hat unter den Schutzzonen zu leiden. In Heiligenhafen gingen zum Beispiel die Buchungen der Kutterausfahren um 27 Prozent zurück. Das ist für die Kapitäne ein herber finanzieller Verlust, durch den auch schon einige Betriebe dichtmachen mussten. Neben dem errichten der Schutzzonen wurde auch das Bag Limit eingeführt. So durften in der Laichzeit nur drei Dorsche pro Tag und Angler gefangen werden und außerhalb der Zeit fünf. Auch das war ein wichtiger Grund, der für den Rückgang des Angeltourismus geführt hatte. Denn viele Kutterangler nehmen für diese „geringe“ Fangmenge nicht mehr so einen weiten Anreiseweg in Kauf.

Doch bezüglich des Bag Limits könnte es in diesem Jahr noch eine neue Entscheidung geben – und das zugunsten der Angler. Denn laut Forschungen hat sich der Bestand von 2016 durch die zahlreichen Maßnahmen wieder erholt und wird jetzt geschlechtsreif. Das bedeutet, es könnte eine Anhebung Fangmenge kommen. Während in diese Richtung etwas Bewegung ins Spiel kommt, bleibt eine Entscheidung bis zu einem Gerichtsurteil über die Schutzzonen abzuwarten.


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