Bereits im Jahr 2017 wurden Angelverbote in einigen Teilen der Ostsee-Schutzgebiete verhängt. Betroffen waren beziehungsweise sind folgende Naturschutzzonen in der Ostsee: der Fehmarnbelt, die Kadettrinne sowie das Gebiet Pommersche Bucht – Rönnebank. Auch in Teilen der Nordsee gilt das ganze Jahr über ein Angelverbot.
Naturschutzzonen in der Ostsee: Angeln verboten – aber sonst nichts
Es waren jedoch nicht nur die Verbote selbst, die damals für Ärger sorgten, sondern auch die Art und Weise, wie sie beschlossen wurden: Die damalige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks unterzeichnete die umstrittenen Verordnungen zwei Tage vor der Bundestagswahl – heimlich, still und leise, und auch noch gegen den Willen des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt.
Gründe für ein Verbot legte sie damals nicht vor, und auch bis heute warten Angler vergeblich auf eine plausible Erklärung für die Naturschutzzonen in der Ostsee. Von Seiten des DAFV ist von Willkür und einer rein ideologischen Verbotspolitik die Rede, die sich grundlos gegen Angler richtet.
Aber auch die Tatsache, dass das Verbot der Freizeitfischerei bisher die einzige Maßnahme ist, die zum Schutz der Gebiete umgesetzt wurde, sorgt unter Anglern für Unmut. Die Fischerei mit Schleppnetzen, sowie Sprengungen, Tunnelarbeiten und allgemeiner Schiffsverkehr sind bis heute weiterhin möglich. Dabei wirken sich diese Dinge sehr viel negativer auf Fisch- und Schweinswalbestände sowie auf Riffe aus als die Sportfischerei.
Verbände nehmen Stellung gegen neue Pläne
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat nun neue Managementpläne für die Naturschutzzonen in der Ostsee entworfen. Bis zum 31. August 2020 waren unter anderem die vom Bund anerkannten Naturschutzvereinigungen aufgefordert, ihre Stellungnahme zu den Entwürfen einzureichen.
Der Deutsche Angelfischerverband, der Landesanglerverband M-V, der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein und der Deutsche Meeresanglerverband gaben hierzu eine gemeinschaftlich abgestimmte Stellungnahme ab. Konkret beziehen sie sich auf die drei Gebiete Fehmarnbelt, Kadettrinne und Pommersche Bucht – Rönnebank.
Ihrer Meinung nach gibt es für die Verbote keine nachvollziehbare wissenschaftliche Begründung. Ob die Stellungnahme Wirkung zeigen wird, bleibt abzuwarten.