In Norwegen gelten seit Anfang dieses Jahres auch für Angler die Mindestmaße beim Fang von Meeresfischen. Um Strafen zu entgehen, sollten sich Sportfischer vor ihrem Norwegen-Urlaub genau informieren, welche Fische sie ab welcher Größe mitnehmen dürfen.
Seit dem 1. Januar 2010 gelten in Norwegen die Bestimmungen für Mindestmaße für Meeresfische auch in der Freizeit- und Tourismusfischerei. Daher sollten sich alle Angler rechtzeitig vor der nächsten Tour genau mit den geltenden Maßen vertraut machen. Eine Übersicht der Mindestmaße finden Sie auf der Internetseite Lovdata und im Anhang. Ausnahmen gibt es für Makrelen und Köhler (Seelachs). Makrelen, die mit dem Haken oder dem Netz gefangen werden, und Köhler für den eigenen Haushalt bzw. für den Ködergebrauch unterliegen keinen Mindestmaßen. Die neue Regelung wird unter anderem dazu führen, dass die Kindersportfischerei vom oder an Land in geringem Ausmaß eingeschränkt wird. Untermaßige Fische sollen ins Meer zurückgesetzt werden. Falls man einen untermaßigen Fisch fängt, sollst er vorsichtig vom Angelgerät gelöst und schonend ins Meer zurückgesetzt werden. Falls der Fisch tot oder eindeutig nicht lebensfähig sein sollte, darf er mit nach Hause genommen und verspeist werden. Der zielgerichtete Fang untermaßiger Fische kann bestraft werden. Ziel der neuen Regelungen ist es jedoch nicht, Angler zu bestrafen. Die Einführung des Mindestmaßes soll die Angelgewohnheiten von Freizeit- und Tourismusanglern ändern, sodass weniger Kleinfische an den Haken gehen. Mit den Bestimmungen werden die Sportfischer aufgefordert, ihre Angelei so anzupassen, dass sie weniger Kleinfische fangen. Lösungen wären größere Maschen im Netz, entsprechend größere Haken oder die Verlegung der Angelei in ein anderes Gebiet.