Ostsee: Digitale Überwachung von Dorschanglern gefordert

Nicht nur Fischer, sondern auch Bootsangler sollen beim Dorschfang in der Ostsee stärker überwacht werden. Das Umweltministerium fordert jetzt sogar eine digitale Überwachung für Dorschangler mittels Kartenplotter. Doch es besteht keine Verpflichtung sich dieses Gerät anzuschaffen, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Digitale Überwachung von Dorschanglern: Das Umweltministerium hat ein Gesetzesentwurf beantragt, in dem Angler ihre Fahrroute auf der Ostsee mittels eines Kartenplotters bei einer Kontrolle vorzeigen sollen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, sich solch ein Gerät anzuschaffen. Foto: BLINKER/J. Radtke

Das Umweltministerium hat ein Gesetzesentwurf beantragt, in dem Angler ihre Fahrroute auf der Ostsee mittels eines Kartenplotters bei einer Kontrolle vorzeigen sollen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, sich solch ein Gerät anzuschaffen. Foto: BLINKER/J. Radtke

In Zukunft könnten Bootsangler in der Ostsee digital überwacht werden. Dazu sollen die Daten aus einem Kartenplotter von Kontrolleuren ausgelesen werden. So stellt sich zumindest das Umweltministerium das zukünftige Angeln auf der Ostsee vor. Eine entsprechende Änderung des Landesfischereigesetzes im Umweltministerium ist sogar schon in Vorbereitung. Doch keine Panik. Auf Nachfrage von BLINKER.de beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein soll es keine Verpflichtung geben, sich ein elektronisches Aufzeichnungsgerät anzuschaffen, um die Fahrten zu belegen.

„Die Aufnahme einer Befugnis für die Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme in Kartenplotter oder andere elektronische Aufzeichnungsgeräte war in Bezug auf das „Bag Limit“ nur für die Fälle gedacht, in denen bei einer Kontrolle mehr als die erlaubte Tagesfangmenge an Bord festgestellt wird. Die Geräte sollen dann dabei helfen, mögliche Aussagen ggf. verifizieren zu können: beispielsweise dass das Fahrzeug länger als einen Tag auf See gewesen ist oder dass gar außerhalb des Gültigkeitsbereichs der Tagesfangbegrenzung gefischt wurde.“, so das Umweltministerium S-H. Es gibt also keine Verpflichtung zur Aufzeichnung des Fahrtverlaufs bzw.Anschaffung eines Kartenplotters. Die Maßnahme soll bei einer möglichen Gesetzesänderung nur dazu dienen, dass im Verdachtsfall und Kontrolle eine lückenlose Aufklärung stattfinden kann.

GPS-Geräte sind meistens sehr einfache Geräte, die keinerlei Kartenmaterial im Hintergrund haben. Sie navigieren auf einem leeren Bildschirm, nur mit der aktuellen eigenen Position und dem gewünschten Ziel. Die Navigation findet statt durch das Erzeugen einer Linie zum Ziel. Kartenplotter nutzen digitalisierte Seekarten, die per SD-Karte oder Chip in das Gerät hineingesteckt werden und damit den Hintergrund des Monitors mit Tiefenlinien und Seezeichen füllen. Dank der eingezeichneten Strukturen kann der Angler schon im Voraus geeignete Stellen suchen. Foto: Ch. Görg

GPS-Geräte sind meistens sehr einfache Geräte, die keinerlei Kartenmaterial im Hintergrund haben. Sie navigieren auf einem leeren Bildschirm, nur mit der aktuellen eigenen Position und dem gewünschten Ziel. Die Navigation findet statt durch das Erzeugen einer Linie zum Ziel. Kartenplotter nutzen digitalisierte Seekarten, die per SD-Karte oder Chip in das Gerät hineingesteckt werden und damit den Hintergrund des Monitors mit Tiefenlinien und Seezeichen füllen. Dank der eingezeichneten Strukturen kann der Angler schon im Voraus geeignete Stellen suchen. Foto: Ch. Görg

Grund für die digitale Überwachung von Bootsanglern ist der Dorschbestand in der westlichen Ostsee. Seit der Einführung des „Baglimits“, dürfen Angler außerhalb der Schonzeit nicht mehr als fünf Dorsche pro Tag aus der Ostsee entnehmen. Dafür wurden auch Schongebiete eingerichtet, in denen der Fang grundsätzlich nicht erlaubt ist. Um dies zu überwachen, kann bei einer Kontrolle der Plotter ausgelesen und festgestellt werden, ob das Angelboot in einer der Schutzgebiete unterwegs war. Denn laut statistischen Auswertungen sind nicht nur Fischer am Rückgang des Dorschbestandes Schuld, sondern auch  Angler.

Digitale Überwachung von Dorschanglern und mehr Personal

Damit die Verstöße gegen die Fangbegrenzungen auch überwacht werden können und das Umweltministerium in Kiel sogar eine Zunahme der Verstöße erwartet, soll auch das Personal zur Kontrolle aufgestockt werden. Wie das Schleswig-Holsteinische Newsportal auf seiner Seite schreibt, soll ab April 2018 zur geplanten Einführung des Gesetzes, neben den derzeitigen Fischereiaufsehern noch weitere 42 ehrenamtliche Aufseher eingestellt werden.

Doch aufgrund der Persönlichkeitsrechte ist kein Angler verpflichtet, sich ein Kartenplotter in sein Boot zu bauen. Mittlerweile sieht dies auch das Umweltministerium ein und gibt klein bei. „Keiner ist verpflichtet, sich wegen dieser Vorschrift ein elektronisches Aufzeichnungsgerät anzuschaffen, um seine Fahrten zu belegen“ äußert sich die Behörde auf shz.de. Doch falls es zu einer Anschuldigung komme, kann man anhand der elektronischen Aufzeichnungen belegen, dass man sich in entsprechenden Gebieten aufgehalten oder nicht.


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