Mit den ersten kalten Tagen des Jahres beginnt
für die Angler in Schleswig-Holstein die Zeit des Meeresfischens an Nord- und
Ostsee. Im Kreis Plön allerdings rätseln die Angler über einen
Schildbürgerstreich.
Hier stoßen sie in einem etwa zwei Kilometer langen Strandabschnitt im Bereich des Naturschutzgebietes „Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen“ in der Gemeinde Behrensdorf auf Angelverbotsschilder. Das ist auf den ersten Blick nichts Ungewöhnliches: Durchaus können in Naturschutzgebieten auch mal einzelne Flächen für Angler gesperrt werden. Dennoch spricht der Präsident des Landessportfischerverbandes (LSFV) Schleswig-Holstein Peter Heldt von einem ebenso unglaublichen, wie einmaligen Vorgang“ im Angelland Schleswig-Holstein. Denn eigentlich ist das Angeln in diesem Schutzgebiet gar nicht verboten, sondern ausdrücklich von ausgewiesenen Plätzen aus erlaubt. Peter Heldt: „Der Kreis Plön unterlässt es nur, diese Angelplätze einzurichten, und hebelt so die Erlaubnis wieder aus. Ein entsprechender Antrag des LSFV wurde abgelehnt.“
Wo ist der Unterschied zwischen Anglern und Fußgängern?