Empfehlungen, den Aalfang komplett zu verbieten, sind nicht neu und der ICES gibt diese seit 2021. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Aalbestände im Ijsselmeer und im Brackwasser verschiedener Flüsse leicht zugenommen haben. Lokale Aalsteigerungen lassen leider nicht auf den kompletten Aalbestand schließen. Für den ICES sind hingegen nur die Ankunftszahlen von Glasaalen in Europa ein verlässlicher Faktor. Er rät zu einem kompletten Aalfang-Verbot.
Die Menge an ankommenden Glasaalen ist in den letzten Jahren stabil geblieben – nach einem drastischen Rückgang in den 1980er Jahren. Allerdings ist der Gesamtbestand heute so viel kleiner als zuvor, dass man nicht weiß, wie widerstandsfähig die aktuelle Aal-Population ist. Das Vorsorgeprinzip hat daher die Wissenschaftler zu einer Nullfang-Empfehlung geführt.
Das betrifft auch die Glasaale. Obwohl feststeht, dass freigelassene Glasaale zu Blankaalen heranwachsen können, ist nicht gesichert, ob solche Aale als Erwachsene, die Laichplätze in der Sargassosee erreichen und sich dort erfolgreich fortpflanzen können.
Politischer Wille entscheidet über Aalfang-Verbot
Die ICES-Forderungen gelten allerdings nur für die Meeresfischerei, wobei beim Aal auch sein Süßwasser-Zyklus berücksichtigt werden muss. Deshalb haben die EU-Mitgliedsstaaten ihre verbindlichen Maßnahmen in Aalbewirtschaftungsplänen festgelegt. Die Pläne traten 2009 in Kraft, wurden jedoch seitdem kaum geändert. Der jüngsten Aufforderung der EU, die Pläne anzupassen, folgten viele Mitgliedsstaaten nicht. Ob das von ICES geforderte Aalfang-Verbot verhängt wird, ist daher eine politische Entscheidung.
Quelle: Sportvisserij Nederland
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