Ein komplettes Wolfsbarsch-Fangverbot für 2018 in den zwei Monaten wurde am 1. Februar von der Europäischen Union festgelegt und sofort umgesetzt, weil laichende Wolfsbarsche besonders anfällig gegen jede Fangmethode sind. Der Wolfsbarsch ist eine bedrohte Fischart, denn die Anzahl an Laichfischen in nordeuropäischen Gewässern hat seit 2010 um gut zwei Drittel abgenommen.
In einem Brief an die Britische Gaststättenvereinigung hat der Angling Trust die Restaurantbetreiber darauf hingewiesen, dass sie sich strafbar machen, wenn sie in den Monaten Februar und März frische Wolfsbarsche ankaufen, und so illegale Fänge einer Fischart unterstützen, deren Bestände kurz vor dem Kollaps stehen. Entsprechend müssten sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie wild aufgewachsene Wolfsbarsche auf ihren Speisekarten anbieten.
Wolfsbarsch-Fangverbot – Verstöße melden
Deshalb hat der Angling Trust Partner „Save our Sea Bass“ eine Facebook-Gruppe eröffnet, in der jeder Bürger Verstöße gegen den Verkauf und Ankauf von wilden Wolfsbarschen melden und auch Restaurants anzeigen kann, die in der Schonzeit Wolfsbarsche zubereiten.
David Mitchell, der Meeresbeauftragte bein Angling Trust, erklärt: „Vielen Einzelhändlern und Restaurantbesitzern ist das Fangverbot von Wolfsbarschen wahrscheinlich neu, weil es sofort in Kraft getreten ist. Deshalb wollen wir darauf hinweisen, dass man die Bestände weiter schwächt, wenn man in den zwei Laichzeit-Monaten, wild aufgewachsene Wolfsbarsche anbietet. Überhaupt sollte man Wildfische grundsätzlich von den Speisekarten nehmen, zumal Wolfsbarsche heute schon erfolgreich in Aquakulturen gezüchtet werden und damit das Angebot aufrechterhalten werden kann.
In Irland wurde der Verkauf von wilden Wolfsbarschen schon seit einigen Jahren gestoppt, um die überfischten Bestände zu stützen. Auch Frankreich ergreift Maßnahmen, damit der Bestand an wilden Wolfsbarschen sich erholen kann. Für Angler ist das Angeln auf Wolfsbarsch weiterhin erlaubt. Allerdings müssen alle Fische zurückgesetzt werden.