Als ein 34-jähriger Angler am vergangenen Pfingstmontag am Rhein bei Neuss angelte, machte er einen bemerkenswerten Fang. Ein über zwei Meter langer Wels hatte auf seinen Köder gebissen. Was zunächst ein Grund zur Freude wäre, verwandelte sich schnell in Bestürzung. Grund dafür: Der Wels hatte schwere Verletzungen durch Draht am Maulbereich, die ihm von Menschen zugefügt worden waren. Kurz darauf verendete der große Raubfisch.
Wels war im Maul mit Draht durchbohrt
Kurz nach dem Fang kontaktierte der Angler die Wasserschutzpolizei und berichtete, was ihm an den Haken gegangen war. Im Maul des Welses hingen drei Drähte, die dort jemand mit Gewalt eingestochen hatte. An diesen Drähten hing wiederum ein Seil. Es liegt nahe, dass jemand den Wels damit an Land gefesselt hatte. Er scheuerte es jedoch durch und konnte entkommen. Als der Angler ihn fing, blutete der Fisch bereits stark.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein anderer Angler den Wels in der Nacht gefangen hatte. Er band ihn am Ufer fest, um bei Tageslicht ein Fangfoto zu machen. Dabei ging er so rabiat vor, dass der Wels sich zwar befreien konnte, aber kurz darauf verendete. Was genau den Tod des Fisches herbeiführte, lässt sich aus der Entfernung nur mutmaßen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Fisch durch die Schmerzen und die Anstrengung bereits sehr erschöpft war, als der Angler ihn am Montag fing.
Derzeit sucht die Wasserschutzpolizei nach Hinweisen und Zeugen, die rund um den 6. Juni etwas Verdächtiges am Rheinufer bei Neuss-Grimlinghausen beobachtet haben. Sie ermittelt wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Zentrale Kriminalkommissariat der WSP nimmt Hinweise unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.
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Nur für ein Fangfoto?
Einen Wels anzubinden und bis zum Morgengrauen liegen zu lassen, nur um ihn zu fotografieren, ist unentschuldbar. Hinzu kommt, dass der Täter dem Wels darüber hinaus durch Draht Schmerzen bereitet hat, die in keinerlei Verhältnis zu einem Fangfoto stehen. So sehr man sich über eine Erinnerung an einen kapitalen Fang freuen mag, darf man doch eines nie vergessen: Als Angler haben wir es mit lebenden, fühlenden Wesen zu tun. Es ist unsere Pflicht, uns dementsprechend zu verhalten. Das bedeutet, den Fang entweder schnellstmöglich abzuschlagen und zu töten, oder aber, den Fisch schonend wieder in die Freiheit zu entlassen.
Das Thema Catch and Release sorgt unter Anglern regelmäßig für Diskussionen. Auch in den einzelnen Bundesländern liegen unterschiedliche Gesetze vor. Doch in diesem Fall ist die Antwort klar. Er steht keineswegs stellvertretend dafür, wie Angler in Deutschland mit lebenden Tieren umgehen. Wenn überhaupt, sollte man dem Fänger des Welses danken, der sich direkt an die Polizei wendete.