Ab dem 1. Januar 2009 ist das Aneignen von Aalen für Angler in den Niederlanden bei Strafe verboten. Jeder Aal muss nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden.
Diese Regelung gilt für alle niederländischen Gewässer, in denen der Vispas, also der obligatorische Angelschein, benötigt wird. Das sind 90 Prozent aller niederländischer Gewässer. Ausgenommen sind allein Privatgewässer. Der Grund: Urheber der neuen Regelung ist der Anglerverband Sportvisserij Nederland, der damit seinen Beitrag zur Schonung der stark abnehmenden Aalbestände leisten möchte. Wie Statistiken zeigen, sind die Fänge von Aalen seit 1950 um 75 Prozent zurückgegangen, der Aufstieg von Glasaalen in die Flüsse sogar um 95 Prozent. Angler die ab Januar 2009 in den Niederlanden mit einem Aal im Eimer angetroffen werden, zahlen eine Geldbuße von 90 Euro.
Anmerkung der Redaktion: Ob ein solches Entnahmeverbot von Aalen für Angler den Beständen wirklich helfen wird, ist fraglich, solange die Fangquoten beim Glasaalfang und bei der Berufsfischerei nicht eingeschränkt werden. Außerdem weiß jeder Aalangler, dass gerade große Aale den Köderfisch oder Tauwurm häufig tief schlucken und daher kaum unverletzt zurückgesetzt werden können.