Fisch des Jahres 2015: Der Huchen

Huchen beim Ablaichen. Huchen sind mit 3 bis 4 Jahren geschlechtsreif © Franz Keppel

Der Verband Hessischer Fischer publiziert seit einigen Jahren regelmäßig Informationsbroschüren zu Themen der Gewässerökologie. Darunter befindet sich auch die beliebte „Fisch des Jahres“-Serie. Dieses Jahr befasst sich die Broschüre mit dem Huchen als „Fisch des Jahres“.

Huchen beim Ablaichen. Huchen sind mit 3 bis 4 Jahren geschlechtsreif © Franz Keppel

Huchen beim Ablaichen. Huchen sind mit 3 bis 4 Jahren geschlechtsreif
© Franz Keppel

Der Huchen: Ein Portrait

Der Huchen (Hucho hucho) auch Donaulachs genannt, wurde zum Fisch des Jahres 2015 gewählt. Der Huchen ist einer der größten heimischen Vertreter aus der Familie der Lachse (Salmoniden). Seine natürliche Verbreitung ist in Deutschland auf das Einzugsgebiet der Donau beschränkt. Deshalb wird er auch häufig als „Donaulachs“ bezeichnet.
Der Huchen hat einen langgestreckten, im Querschnitt fast runden Körper. Auf dem kupferfarben-rotbraunen bis grünlichgrauen Rücken befinden sich zahlreiche kleine dunkle Tupfen. Er kann über 25 Kilo schwer und über 1,40 m lang werden. Er steht als Raubfisch in seinem Lebensraum an der Spitze der Nahrungskette. In der Literatur werden Äschen, Nasen und Barben als typische Beute genannt.

Der majestätisch anmutende „Donaulachs“ liebt schnellfließende, kühle und sauerstoffreiche Gewässer mit steinigem grob kiesigem Grund, den er für die Eiablage benötigt. In kiesigen Bereichen der Äschen- und Barbenregion werden die Eier im März/April vom Weibchen in selbst geschlagenen Laichgruben abgelegt. Die geschlüpften Larven halten sich im Schutze der Kies- und Steinlücken auf und wachsen schnell heran. Geschlechtsreif ist der Huchen mit drei bis vier Jahren, seine Lebensdauer beträgt etwa 15 Jahre.

Franz Keppel © Frisch geschlüpfte Huchenlarven. Zurzeit werden Huchen aus dem Donaustamm nachgezüchtet und ausgesetzt.

Franz Keppel
© Frisch geschlüpfte Huchenlarven. Zurzeit werden Huchen aus dem Donaustamm nachgezüchtet und ausgesetzt.

Vom Aussterben bedroht
Der Huchen ist in seinen Beständen stark bedroht und wurde in die Rote Liste als vom „Aussterben bedrohte Tierart“ aufgenommen. Ebenso ist er im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet, womit er zu den Arten gehört für die europaweit Schutzgebiete eingerichtet werden müssen. Anfang des 20. Jahrhunderts war der Huchen in der Donau noch bis weit oberhalb Ulm und in den Donauzuflüssen wie Isar, Lech und Regen anzutreffen. Durch den folgenden starken Verbau und die massive Regulierung der Donau und ihrer Nebenflüsse sind die Wander- und Fortpflanzungsmöglichkeiten des Huchen stark eingeschränkt, so dass eine erfolgreiche Fortpflanzung in vielen Flussabschnitten nicht mehr möglich ist.

Mit dieser Situation steht der Huchen stellvertretend für zahlreiche Fischarten unserer Fließgewässer. Dies ist ein Grund warum der Verband Hessischer Fischer e.V. sich entschlossen hat diesen, in Hessen nicht heimischen Fisch vorzustellen. Auch in Hessen wird durch den Bau von Wasserkraftwerken bzw. durch Reaktivierung von Altanlagen die Durchgängigkeit verschlechtert. Diese zerstören nicht nur unsere Gewässerstrukturen sondern behindern auch die überlebensnotwendige Wandermöglichkeit von Lachs, Meerforelle, Barbe, Nase, Aal und weitere Arten.

Auch wenn der Huchen kein typischer Wanderfisch ist der lange Wanderstrecken zurücklegt, so können sich seine Wanderungen auf der Suche nach einem idealen Laichplatz bis zu 100 km erstrecken. Der Weg dorthin ist in vielen Zuflüssen der Donau durch Querverbauungen versperrt. Allein in der Isar sind 35 Wasserkraftwerke in Betrieb. Alle haben bis heute noch keine funktionierenden Fischabstiegseinrichtungen und teilweise auch keine Aufstiegsmöglichkeiten für die Fische. Neben den Verschlammungen von Staubereichen gefährden Wasserableitungen und die zu geringen Restwassermengen, oft in Zusammenhang mit dem Schwallbetrieb von Wasserkraftanlagen, die Huchenbestände. Im Nachbarland Österreich geben die Kraftwerksbetreiber durch ihre Praxis der Stauraumspülung den letzten großen autochthonen Huchenpopulationen den Rest.

Solche Junghuchen sollen verhindern, dass der „Donaulachs" ausstirbt. © Franz Keppel

Solche Junghuchen sollen verhindern, dass der „Donaulachs“ ausstirbt.
© Franz Keppel

Schutzmaßnahmen
Der Erhalt des Huchens im Donausystem erfordert engagiertes Handeln aller Beteiligten. Zurzeit werden Huchen aus dem Donaustamm hilfsweise nachgezüchtet und durch Angelfischer im Donauraum besetzt, um so die noch verbliebenen Bestände zu stützen. Zum Aufbau sich wieder selbst reproduzierender Bestände, ist es zwingend notwendig die letzten natürlichen Gewässerabschnitte zu erhalten und mit Renaturierungsmaßnahmen den verlorengegangenen Lebensraum wiederzugewinnen. Die Wiederherstellung und Erhaltung frei durchwanderbarer Fließgewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Gewässerstruktur ist dabei Vorraussetzung. Das käme nicht nur dem Huchen zugute, sondern allen angestammten Bewohnern unserer heimischen Gewässer. Das Wasserhaushaltsgesetz sollte dringend überarbeitet und den heutigen Erkenntnissen im Gewässerschutz angepasst werden. Gesetze sind „erneuerbar“, unsere Flüsse jedoch nicht!

Verband Hessischer Fischer e.V. (VHF) – Aktiver Schutz durch Nutzung
www.hessenfischer.net


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